Steuernachforderungen statt Steuerersparnis bei Schiffsfonds?

Steuernachforderungen statt Steuerersparnis bei Schiffsfonds?

ID: 874851

Steuernachforderungen statt Steuerersparnis bei Schiffsfonds?



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Die erhofften Steuerersparnisse der Anleger von Schiffsbeteiligungen könnten wegen der zu berechnenden Unterschiedsbeträge dem Untergang geweiht sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ob Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen müssen ist abhängig von dem positiven oder negativen Ausfall des Unterschiedsbetrages. Generell ist der Anleger verpflichtet, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Dies ist unabhängig von dem Ergebnis.

Unter dem Unterschiedsbetrag versteht man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder Schiffsbeteiligung fällig wird, berechnet.

Anleger können diesbezüglich gegebenenfalls nur bangen. Denn oftmals sind sie gezwungen, bis zum Ende der Beteiligung auf die erhofften Steuervorteile zu warten. Denn die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, kann Anleger oftmals mit finanziellen Problemen konfrontieren. Im Falle der Planung einer Schiffbeteiligung sollte dem Unterschiedsbetrag genug Beachtung geschenkt werden. Denn nur so besteht die Gewährleistung, dass Anleger allen eventuell noch auf sie zukommenden Forderungen auch nachkommen können.
Nicht selten besteht die Möglichkeit, dass sich bei negativen Ergebnissen des Unterschiedsbetrages die erhofften steuerlichen Vorteile in Luft auflösen. Ein böses Erwachen könnte möglicherweise den Anlegern drohen, die sich im Vorfeld nicht ausreichend auf solche möglichen Steuernachforderungen vorbereitet haben. Den erhofften Steuervorteilen können ganz schnell immense Steuernachforderungen gegenüberstehen.

Auch Anleger, welche ihre Schiffsbeteiligung durch ein Fremdgewährungsdarlehen finanzieren ließen, sind vor dem Unterschiedsbetrag nicht sicher. Hier ergibt sich dieser aus den verschiedenen Wechselkursen, welche am Laufzeitanfang und -ende bestanden. Maßgeblich ist dabei letztlich der zu versteuernde Unterschiedsbetrag, welcher sich aus der Summe des Unterschiedsbetrages des Schiffes und dem des Darlehens ergibt.



Um vom Ergebnis des Unterschiedsbetrages nicht negativ überrascht zu werden, sollten Anleger rechtzeitig einen im Kapitalmarktrecht und Steuerrecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen. Insbesondere, wenn die Schiffsbeteiligung in absehbarer Zeit ausläuft, frühzeitig gekündigt werden soll, oder sich eine diesbezügliche Krise abzeichnet, ist juristischer Rat hier unerlässlich.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Vorschlag der FREIEN WÄHLER zur Lösung der Eurokrise ist Vorzugslösung der Deutschen Kauder: Gespräche mit der neuen japanischen Regierung über Finanz- und Wirtschaftspolitik sind wichtig
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.05.2013 - 10:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 874851
Anzahl Zeichen: 2889

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 322 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuernachforderungen statt Steuerersparnis bei Schiffsfonds?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z