Mit dem Freistellungsauftrag-2013 den ganzen Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen.
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Durch den Freistellungsauftrag-2013 fallen keine Abgeltungssteuern für Zinserträge an, sofern der Freistellungsbetrag nicht überschritten wird.
Mit dem Freistellungsauftrag-2013 den ganzen Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen.(firmenpresse) - Das Finanzamt gewährt einen Freibetrag bei Zinserträgen steuerfrei, sofern man den Freistellungsauftrag-2013 für Kapitalerträge bei einer Bank eingereicht hat. Sollte es der Anleger verpasst haben den Freistellungsauftrag-2013 beim Kreditinstitut zu stellen, wird die Abgeltungssteuer automatisch entrichtet. Diese kann aber im Rahmen der jährlichen Steuererklärung vom jeweiligen Finanzamt eingefordert werden. Für die Rückerstattung muss allerdings eine Steuerbescheinigung von der entsprechenden Bank eingeholt und beim Finanzamt eingereicht werden. Wichtig ist, dass dem kontoführenden Kreditinstitut der Freistellungsauftrag-2013 für die Zinserträge vorliegt. Werden mehr Kapitalerträge erwirtschaftet, als der Sparer-Pauschbetrag, muss für den Überschuss die Abgeltungssteuer, in der Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag, versteuert werden. Beim Freistellungsauftrag-2013 gelten dieselben Ansätze wie im Jahr zuvor, und zwar können Alleinstehende und Minderjährige 801 Euro, beziehungsweise Verheiratete 1602 Euro geltend machen. Einer der Freistellungsauftrag-Tipps ist, dass der Kunde prüft, ob auf dem Freistellungsauftrag-2013 die Steuer-Identifikationsnummer eingetragen ist. Das Bundeszentralamt für Steuern vergab, ab dem Jahr 2008, die neue Steuer ID an alle Steuerpflichtigen. Ohne Steuer-Identifikationsnummer sind alle bestehenden Freistellungsaufträge nur noch bis Ende 2015 gültig, wobei Änderungen oder neue Anträge immer kostenlos sind. Antragsformulare für den Freistellungsauftrag-2013 sind bei Kreditinstituten, Banken oder per Internet erhältlich. Personen, die über mehrere Bankkonten verfügen, können den Freistellungsauftrag-2013 beliebig aufteilen, wobei die Gesamtsumme des Sparerpauschbetrags nicht überschritten werden darf.
Freistellungsauftrag-Tipps, zum Thema Freistellungsauftrag-2013, werden im Internet beschrieben oder direkt bei einem Steuerexperten erläutert. Anhand dieser Freistellungsauftrag-Tipps ist es möglich eine Steuerlösung, die für jeden Steuerzahler unterschiedlich aussieht, zu finden.
Weitere Freistellungsauftrag-Tipps zum Freistellungsauftrag-2013:
http://www.honorar-company.de/freistellungsauftrag.html
http://www.honorar-company.de/freistellungsauftrag-tipps.html
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Datum: 22.05.2013 - 11:20 Uhr
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