Umsatzsteuerliche Vorteile bei der Haltung von Tieren mit landwirtschaftlicher Nutzung
Wenn eine Einstellung von Tieren eindeutig auf landwirtschaftlichen Zwecken basiert, ist die vorteilhafte Pauschalierung bei der Mehrwertsteuer möglich.
In den Jahren 2005 bis 2008 führte der Landwirt für alle Einnahmen, auch für die Umsätze aus der Pferdepension, keine Steuerbeträge ans Finanzamt ab. Er wendete also nicht nur auf die Umsätze aus der Landwirtschaft, sondern auch auf die Einnahmen aus der Pferdepension die Durchschnittsbesteuerung nach Paragraf 24 UStG an.
Fohlenpension und Gnadenhöfe: Mehrwertsteuer ungeklärt
Das Finanzamt versagte dies nach einer Betriebsprüfung, schätzte die Einnahmen des Landwirts aus der Pensionspferdehaltung auf jährlich 5.000 bzw. 7.000 Euro und unterwarf diese dem Regelsteuersatz. Den gegen die Umsatzsteuernachforderungen eingelegten Einspruch verwarf das Finanzamt, weshalb der Landwirt zum Nürnberger Finanzgericht ging. Er wusste zwar, dass die obersten Finanzrichter in München zuletzt noch 2011 die ?normalen? Pferdepensionsbetriebe abgeurteilt hatten mit der Begründung, Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung unterlägen dem Regelsteuersatz mit 19 Prozent, weil Reitpferde keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind und auch nicht der landwirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen seien. Unser Landwirt aber sah sich von dieser Entscheidung nicht betroffen. Denn das Urteil beträfe nur Reitpferde, die für Nicht-Landwirte aufgezogen und gehalten würden.
Er aber erziele Umsätze aus der Fohlenaufzucht, die damit weiter wie die landwirtschaftliche Urproduktion nicht der Regel-, sondern der günstigen Durchschnittssatzbesteuerung nach Paragraf 24 zu unterwerfen seien. Die von ihm aufgezogenen Fohlen seien noch keine Reitpferde und deshalb habe er eine Lohntieraufzucht betrieben, die genauso zu behandeln sei wie die von Kälbern, Schweinen oder Geflügel. Die fränkischen Finanzrichter stellen sich aber trotz der berechtigten Argumentation des Landwirts nicht auf seine Seite. Sie teilen uneingeschränkt die Auffassung der Finanzverwaltung und verallgemeinern damit den Urteilsspruch der Münchner obersten Finanzrichter, dass die Regelbesteuerung nicht nur für ?normale? Reitpferde gilt, sondern für alle Pensionsleistungen, egal welche Pferde eingestellt werden.
Nur ?landwirtschaftliche? Pferde begünstigt
Auch die besonderen Pensionsleistungen unterliegen der Regelbesteuerung, unabhängig davon, ob es sich bei den eingestellten Tieren um Fohlen, um Rekonvaleszenten oder um Gnadenbrotpferde handelt. Bei allen diesen Pferden handelt es sich immer noch um Privatpferde, die keiner landwirtschaftlichen Nutzung dienen sollen. Die aber ist Voraussetzung für die Durchschnittssatzbesteuerung.
Die Finanzrichter räumen zwar ein, dass die betroffenen Pferde des Landwirts von den vom Bundesfinanzhof bisher entschiedenen Fällen abweichen, weil sie entweder noch nicht oder nicht mehr zur Ausübung des Reitsports geeignet sind und der Landwirt auf seinem Hof auch keine Reithalle oder Reitbahn zur Ausübung des Reitsports anbot. Das aber ist nach Auffassung des Nürnberger Finanzgerichts nicht entscheidend. Vielmehr ist ausschlaggebend, dass es sich bei den eingestellten Tieren nicht um solche handelt, die landwirtschaftlich genutzt werden, werden sollen oder genutzt wurden.
Fazit:
Für Pferdepensionsbetriebe gilt: Ein umsatzsteuerlich begünstigtes ?Hüten, Züchten und Mästen von Vieh? erfordert, dass die Leistungen des Betriebsinhabers landwirtschaftlichen Zwecken dienen. In allen anderen Fällen, auch bei Fohlenpensionen und Gnadenhöfen, ist Mehrwertsteuer abzuführen. Mangels Vieheigenschaft der Freizeitpferde ist der volle Steuersatz von 19 Prozent fällig.
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
www.ecovis.com
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
www.ecovis.com
Datum: 22.05.2013 - 10:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 875939
Anzahl Zeichen: 5425
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 427 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Umsatzsteuerliche Vorteile bei der Haltung von Tieren mit landwirtschaftlicher Nutzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Voice of TOTO Tour 2013 - Bobby Kimball in Deutschland ...
Die weltweit erfolgreiche Rockband TOTO feiert dieses Jahr 35-jähriges Jubiläum Ihres Erfolgssongs "Hold the Line". Zu diesem Anlass wird Bobby Kimball, der Originalsänger der Hits der Band, zusammen mit der deutschen TOTO-Coverband totoRox vom 21.09. - 03.10.2013 die Songs mit einer Ju
Velux EHF Final 4 Opening Party ? 31. Mai 2013 ...
Opening Party in LANXESS arena ? Europas größte Handball-Event Party mit Stars aus der Handball Szene, Bläck Fööss und vielem mehr. Am 31. Mai findet zum ersten Mal die Handball-Opening Party in Köln statt. 6.000 Besucher haben die tolle Möglichkeit dabei zu sein, wenn sich die teilnehmende
Tagoria feiert 5-jähriges Jubiläum mit Dimensionsschlacht-Wochenende! ...
5 Jahre ist für ein Browsergame ein recht stattliches Alter. Grund genug, um das zu feiern und den Spielern und Fans von Tagoria eine kleine Freude zu machen! Daher ruft das Team von GameArt Studio das kommende Wochenende zum Dimensionsschlacht-Wochenende aus! Konkret heißt das: Sowohl am Sa
Feuerwerke schaffen unvergessliche Highlights ...
Feuerwerk macht ein Event zu einem einmaligen Erlebnis. Auf nahezu jedem Ereignis finden diese farblichen Spiele am Abendhimmel Ihren Einsatz, wie zum Beispiel bei Geburtstagen, Hochzeiten, Jubiläen, Konzerten oder großen Firmenfeiern. Mit diesen verschiedenartigen Anlässen werden auch an die Feu




