Die Entscheidung für Europa ist für die Ukraine unabänderlich - Leiter der EU-Delegation
ID: 876283
Die mächtige pro-europäische Bürgerbewegung in der Ukraine mache
die Entscheidung des Landes für Europa unabänderlich, erklärte der
Leiter der EU-Delegation in der Ukraine, Jan Tombinski, bei der Feier
der Europatage in Kiew. Der Diplomat hob hervor, dass die
Unterzeichnung der Assoziationsvereinbarung zwischen der EU und der
Ukraine Anstrengungen von beiden Seiten erfordere - von politischen
Entscheidungsträgern und der Zivilgesellschaft.
"Die Unterzeichnung der Assoziationsvereinbarung ist nicht das
Ziel selbst. Sie eröffnet nur ein neues Kapitel in den Beziehungen
zwischen der Ukraine und der EU und zur gleichen Zeit erhöht sie
beachtlich die Fähigkeit der Ukraine, die Zukunft des Kontinents
zusammen mit anderen europäischen Ländern zu formen," erklärte er am
18. Mai. Wie ukrainische Medien berichteten, drückte er darüber
hinaus seine Hoffnung dafür aus, dass zur gleichen Zeit im nächsten
Jahr Kiew und Brüssel ein neues Kapitel in den bilateralen
Beziehungen beginnen werden, bei dem die ukrainische Flagge direkt
neben der Flagge der EU-Mitgliedsstaaten hängen werde.
Der ukrainische Aussenminister Leonid Koschara bestätigte erneut,
dass die Ukraine alle notwendigen Anforderungen für die
Unterzeichnung der Assoziationsvereinbarung im November 2013
unterzeichnen werde. Er erklärte, dass bereits zum 18. Mai der
Grossteil der Arbeit bereits erledigt worden wäre, doch das
ukrainische Parlament müsse noch die notwendigen Gesetze
verabschieden. Der Minister erwartet die Unterzeichnung der
Vereinbarung wie geplant während des Gipfels in Vilnius im November.
Am 15. Mai 2013 hat die Europäische Kommission die Vorschläge des
Rats der EU genehmigt, um die Assoziation der Ukraine abzuschliessen.
Die Verabschiedung der Vorschläge "ermöglicht der EU eigentlich mit
den erforderlichen Vorbereitungen zu beginnen, ohne das eventuell
ausstehende Entscheidungen vorweggenommen würden," erklärte die
Kommission. Das Exekutivorgan der EU hob hervor, dass die mögliche
Assoziationsvereinbarung mit der Ukraine, welche im März 2012
initiiert wurde, "die erste einer neuen Generation an
Assoziationsvereinbarungen zwischen der Europäischen Union und den
Ländern der Östlichen Partnerschaft," war.
Damit die Assoziationsvereinbarung unterzeichnet wird, wird
erwartet, dass die Ukraine die am 10. Dezember 2012 festgelegten
Benchmarks erfüllt, welche in der Zusammenfassung des Treffens des
Rats der EU zu lesen sind. Die drei Bereiche, in denen die Ukraine
entschiedene Massnahmen unternehmen und einen handfesten Fortschritt
erreichen muss, sind die Implementierung von vorher vereinbarten
Reformen, die Beseitigung selektiver Justiz und die Einhaltung
internationaler Standards bei den Parlamentswahlen im Jahr 2012.
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Datum: 22.05.2013 - 16:45 Uhr
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