Ärzte haben Spielräume / Warum Patienten sich nicht mit jeder Ablehnung einer Kassenleistung abfinden müssen
ID: 876490
Arzt eine Behandlung oder sonstige Leistungen mit Verweis auf
finanzielle Vorschriften der Krankenkassen ablehnt. Damit müsse man
sich nicht abfinden, denn das Sozialrecht erlaube Ausnahmen, heißt es
im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Kann der Arzt medizinische
Gründe anführen, darf - und soll - er über sein Budget hinaus
verordnen. Weitere Möglichkeit: Ein Dauerrezept, beispielsweise wenn
ein Schlaganfall-Patient regelmäßig Physiotherapie braucht. Das
kürzlich in Kraft getretene Patientenrechtegesetz stärkt die Position
der Kranken. Entscheidet die Kasse nicht innerhalb von drei bis fünf
Wochen über eine beantragte Leistung, darf der Versicherte sie als
genehmigt betrachten.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung
frei.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 5/2013 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.senioren-ratgeber.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.05.2013 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 876490
Anzahl Zeichen: 1323
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Baierbrunn
Kategorie:
Soziales
Diese Pressemitteilung wurde bisher 206 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ärzte haben Spielräume / Warum Patienten sich nicht mit jeder Ablehnung einer Kassenleistung abfinden müssen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Senioren Ratgeber (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).