"Privatpatientenüberversorgt" / Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses relativiert die Vorzüge privat Versicherter
ID: 878400
gesetzlich Krankenversicherten haben den Begriff Zwei-Klassen-Medizin
entstehen lassen. Im Allgemeinen wird damit unterstellt,
Privatversicherte könnten auf schnellere und bessere Hilfe setzen.
Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA),
der in Deutschland über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
entscheidet, sieht das anders: "Es besteht die Gefahr, dass
Privatpatienten Opfer einer Überversorgung werden, die möglicherweise
die Gesundheit nicht befördert", sagt er im Apothekenmagazin
"Senioren Ratgeber". Einiges, was die privaten Kassen übernähmen, sei
wissenschaftlich nicht wirklich untersucht. "Manches geht sogar in
den Bereich der Scharlatanerie", sagt Hecken. Für die gesetzlich
Versicherten prüfe der GBA "streng wissenschaftlich, ob etwa eine
neue Therapie oder Arznei einen Nutzen hat - und ob dieser größer ist
als bei dem, was es schon gibt".
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung
frei.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 5/2013 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.senioren-ratgeber.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.05.2013 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 878400
Anzahl Zeichen: 1551
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Baierbrunn
Kategorie:
Soziales
Diese Pressemitteilung wurde bisher 243 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Privatpatientenüberversorgt" / Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses relativiert die Vorzüge privat Versicherter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Senioren Ratgeber (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).