Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht

ID: 879276

Enge Garageneinfahrt ist nicht mangelhaft



(firmenpresse) - Ist die Zufahrt zur Einzelgarage bei einer Doppelhaushälfte so schmal, dass man zum Einfahren mehrfach rangieren muss, liegt deshalb noch kein Baumangel vor. Dies ergibt sich laut D.A.S. aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München. Anders als bei Tiefgarageneinfahrten sei bei Einzelgaragen dem Benutzer ein mehrmaliges Rangieren zumutbar.
OLG München, Az. 9 U 601/12

Hintergrundinformation:
Um Baumängel wird vor Gericht immer wieder heftig gestritten. Nicht selten werden die Anforderungen an ein Bauwerk im Vertrag allzu allgemein formuliert - schließlich gehen beide Seiten davon aus, dass eine bestimmte Art der Ausführung selbstverständlich sei. Sieht das fertiggestellte Bauwerk am Ende anders aus als vom Bauherrn erwartet, verweigert dieser meist die Abnahme gegenüber dem Bauunternehmer und fordert Nachbesserung oder gar eine Reduzierung des vereinbarten Werklohns. Der Fall: Ein Münchner Bauherr hatte eine Doppelhaushälfte mit Carport und Einzelgarage errichten lassen - alles zusammen sollte "gehobenen Ansprüchen" genügen. Nach Fertigstellung erkannte der Auftraggeber, dass er in seine neue Garage nur unter Schwierigkeiten hineinfahren konnte: Die Zufahrt war recht schmal, er musste mehrfach rangieren. Dieser Zustand genügte seiner Ansicht nach nicht den vereinbarten "gehobenen Ansprüchen." Der Mann verweigerte die Abnahme der Garage und verlangte vom Bauunternehmer eine Rückzahlung in Höhe von 28.000 Euro. Das Urteil: Das Oberlandesgericht München stellte sich nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung auf die Seite des Bauunternehmens. Für Einzelgaragen auf Privatgrund existierten keine "anerkannten Regeln der Technik", deren Einhaltung vom Bauunternehmen verlangt werden könne. Anders als bei Tiefgaragen in Wohnanlagen habe der Nutzer einer Einzelgarage genügend Zeit zum Rangieren. Dem Auftraggeber sei auch mehrmaliges Rangieren zumutbar. Daran änderten selbst die "gehobenen Ansprüche" nichts. Dazu komme, dass die Garage gemäß Bauplan direkt an der Grundstücksgrenze errichtet worden sei - dort sei aber gar nicht mehr Platz verfügbar gewesen. Ein Baumangel lag dem Gericht zufolge damit nicht vor.


OLG München, Beschluss vom 07.08.2012, Az. 9 U 601/12

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal



Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Professionelle Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugpflege im Landkreis Dachau, Aichach, Schrobenhausen Hochwertiges Schmiermittel verringert der Verschleiß
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.05.2013 - 10:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 879276
Anzahl Zeichen: 2748

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Auto & Verkehr


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 500 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z