Immobilien in der Scheidung
Was passiert mit unserem gemeinsamen Haus bei der Scheidung?
Die meisten Paare verzichten bei der Eheschließung auf eine vertragliche Gütertrennung und leben somit in einer Zugewinngemeinschaft.
Das bedeutet, das Haus oder die Eigentumswohnung werden bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs als Vermögenswert berücksichtigt.
Da meistens die Immobilie beiden Ehegatten gehört, ändert sich an den bestehenden Eigentumsverhältnissen eigentlich nichts, da der Anspruch auf Zugewinnausgleich nur ein reiner Geldanspruch ist.
Die Ehegatten können also weiterhin gemeinsame Eigentümer bleiben.
Allerdings können sie in der Regel die Immobilie aber nicht mehr gemeinsam bewohnen oder verwalten, so dass andere Lösungen für die Vermögensauseinandersetzung gefunden werden müssen.
Wie teilt man ein Haus
Am einfachsten ist dieses Problem zu lösen, wenn man eine Realteilung vornehmen kann. In vielen Fällen lässt sich beispielsweise ein Zweifamilienhaus in Eigentumswohnungen umwandeln und jedem der Ehegatten eine Wohnung zuschlagen. Falls die Wohnungen nicht genau gleich sind, müssen durch ein Verkehrswertgutachten die Marktwerte der Wohnungen festgestellt werden und ein Ausgleich geschaffen werden.
Schwieriger wird es, wenn keine Realteilung realisierbar ist. Das ist oft der Fall bei einer gemeinsamen Eigentumswohnung oder einem Reihenhaus. Hier gibt es die Möglichkeiten, dass die Immobilie verkauft wird und beide Ehegatten ihren Anteil aus dem Verkaufserlös erhalten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass einer der Ehegatten die Immobilie behalten will und dem anderen seinen Anteil abkauft.
Diese Konstellation wird häufig dann gewählt, wenn Kinder da sind, denen ein Ortswechsel erspart werden soll.
Wie ermittelt man den Wert eines Hauses
Üblicherweise empfehlen die Anwälte der beiden Ehegatten, einen Sachverständigen für Immobilienbewertung mit der Ermittlung des Verkehrswertes zu beauftragen.
Der Sachverständige wird den Wert des Hauses oder der Eigentumswohnung auf den aktuellen Stichtag ermitteln - oftmals der Tag, an dem die Scheidung eingereicht wurde. Um den Zugewinn während der Ehe berechnen zu können, wird der Verkehrswert / Marktwert zum Tag der Eheschließung herangezogen.
Der Sachverständige wird den Verkehrswert der Immobilie nachvollziehbar für alle Beteiligten darstellen. Dabei wird je nach Konstellation das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren angewendet. Mit seinen fachlichen und neutralen Berechnungen ist dann eine belastbare Grundlage für die Lösung weiterer Vermögensauseinandersetzungen gelegt.
Das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung B. Koch hält regelmäßig Vorträge zum Thema im Raum Karlsruhe in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden, einem renommierten Rechtsanwaltsbüro und einem erfahrenen Maklerbüro. Die Termine werden regelmäßig auf www.Koch-Immobilienbewertung.de aktualisiert.
Das Sachverständigenbüro B. Koch - Immobilienbewertung ist seit Jahren erfahren in der Bewertung von Grundstücken und Immobilien, Ein- und Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten sowie in der Ausweisung der Werte von Rechten & Lasten. Die Inhaberin, Frau Barbara Koch, ist zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 / IQ-ZERT.
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Sachverständigenbüro Barbara Koch für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Das Sachverständigenbüro B. Koch arbeitet auf dem Gebiet der Ermittlung von Verkehrs- und Beleihungswerten sowie der Bewertung von Mieten und Pachten. Wir erstellen Gutachten für Privatpersonen, Gerichte, Versicherungen, Banken, Investoren, Kirchen sowie weitere Institutionen.
Die Gutachten werden für die unterschiedlichsten Anlässe und Angelegenheiten benötigt wie z.B. Schenkungen, Übertragungen, Zugewinne, Scheidungen, Betreuungen, Zwangsversteigerungen, Insolvenzen, Vermögensübersichten, Erbschaftssteuer sowie andere steuerliche Zwecke, Bilanzierung, Feststellung des Wertes eines Nießbrauchs, etc.
Immobilienbewertung Barbara Koch arbeitet in einem bundesweiten Netzwerk von Sachverständigen für Verkehrswerte, Bausachverständige, Architekten und Ingenieuren, Energieberatern, Anwälte, Notaren und Steuerberatern.
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Datum: 28.05.2013 - 15:36 Uhr
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