Mietrecht 2013: Welche Neuerungen gibt es ?
ID: 880063
Ab 1.5.2013 treten die Mietrechtsreform und der neue Münchner Mietspiegel in Kraft. Das Unternehmen Vermietspezialist Bartsch&Rozmarin Immobilien hat sich auf Vermietungen von Wohnungen und Häusern in München spezialisiert. Was hält der Vermietspezialist von den Neuerungen? Ich unterhalte mich hierzu mit der Geschäftsführerin Angelika Bartsch.
Vermietspezialist Fr. Bartsch(firmenpresse) - Petra Reh:
Der neue Mietspiegel für München ist da. Was ist Ihre Meinung dazu?
Angelika Bartsch:
Erwartungsgemäß ist der Mietspiegel mal wieder gestiegen, d.h. es gab (in München) einen durchschnittlichen Anstieg der Nettokaltmiete von über 30 Cent pro Quadratmeter. Interessant finde ich die Neuerungen bei den Zu- und Abschlägen. Es wird beispielsweise eine offene Küche zum Wohnraum mit einem relativ hohen Zuschlag berücksichtigt, was den Grundrissen in vielen Neubauten mit "social kitchen" zu Gute kommen wird. Der Vorteil zu einer geschlossenen Küche liegt meiner Meinung nicht klar auf der Hand.
Petra Reh:
Gibt es denn Ihrer Meinung nach sinnvolle Zu- oder Abschläge?
Angelika Bartsch:
Ich finde den Abschlag bei Parterre oder Hochparterre nachvollziehbar. Allerdings werden hier eventuell Gartenwohnungen benachteiligt, vor allem wenn sie keine große Terrasse mit Süd-West-Ausrichtung haben, für die es dann wieder einen Zuschlag gibt. Ein Kapitalanleger sollte sich eigentlich noch vor dem Erwerb einer Wohnung mit diesen Kriterien beschäftigen. Schließlich bestimmt der Mietspiegel die mögliche Rendite der Immobilie. Auch bei Renovierungen sollte man Kenntnis darüber haben, welchen Einfluss diese auf eine Mieterhöhung gemäß dem Mietspiegel haben können.
Petra Reh:
Wie kann der Vermieter die Miete seiner Wohnung mit dem neuen Mietspiegel am besten berechnen?
Angelika Bartsch:
Wir verwenden dazu am liebsten die Online-Berechnung auf dem Internetportal der Stadt München. Gemeinsam finden wir mit dem Vermieter oder auch Mieter die erforderlichen Kriterien zur Berechnung heraus, um den genauen Mietpreis zu bestimmen. Eine genaue Mietspiegel-Berechnung ist vor allem bei einer geplanten Mieterhöhung sinnvoll. Soll die Wohnung neu vermietet werden, ist der Mietspiegel nur ein Anhaltspunkt. Vermietspezialist verwendet für die Kalkulation der angemessenen Miete neben dem Mietspiegel außerdem konkrete Vergleichsobjekte, Auswertungen aus der Mietinteressentenkartei und aktuelle Marktspiegel. Diesen Mietpreisermittlungs-Service bietet Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien kostenfrei an.
Petra Reh:
Wie wird sich die neue Mietrechtsreform Ihrer Ansicht nach auswirken?
Angelika Bartsch:
Sie wird einige Erleichterungen für den Vermieter bringen. Ich hoffe jedoch auch für den Mieter, dass die bayerische Regierung für München von der Möglichkeit Gebrauch machen wird, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen für 5 Jahre auf 15% in drei Jahren abzusenken. So kann der Anstieg der Bestandsmieten begrenzt werden. Vermietspezialist empfiehlt seinen Vermietern die Mieten moderat zu halten und auf nachhaltige Vermietungen zu setzen. Probleme treten erfahrungsgemäß häufiger auf, wenn Wohnungen zu teuer vermietet werden. Sollte der Mieter nicht mehr bezahlen, wird die nun gesetzlich normierte "Berliner Räumung" dem Vermieter sicherlich zu Gute kommen. Außerdem wird der Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses besser vor zahlungsunfähigen Mietern geschützt. Zahlt der Mieter die vereinbarte Kaution nicht oder verspätet, kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der vereinbarten Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Kaltmieten in Verzug ist. Meiner Meinung nach eine gerechte Neuerung.
Petra Reh:
Vielen Dank für das Interview.
Angelika Bartsch:
Sehr gerne.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Münchner Immobilienfirma spezialisiert auf Vermietungen
Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG
Dejan Rozmarin
Dauthendeystraße 2
81377 München
kontakt(at)vermietspezialist.de
089-892684-12
http://www.vermietspezialist.de
Datum: 29.05.2013 - 09:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 880063
Anzahl Zeichen: 3967
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dejan Rozmarin
Stadt:
München
Telefon: 089-892684-12
Kategorie:
Haus & Garten
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 686 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mietrecht 2013: Welche Neuerungen gibt es ?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Vermietspezialist Bartsch&Rozmarin Immobilien OHG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Immobilienmarkt München 2013 ist auf hohem Niveau. Vor allen in den beliebten Münchner Stadtteilen ist dieser Trend ungebrochen. Steigen die Preise weiter oder ist der Höhenflug beendet? Die Münchner Immobilienmaklerin Angelika Bartsch von Bartsch &Rozmarin Immobilien erzählt, welche Te
Wohnungsgesuche München: Vermietspezialist stellt die Top Gesuche der Mieter im Februar vor ...
Vermieter, die auf der Suche nach einem neuen Mieter sind, können sich ihren Traummieter zwar nicht backen, aber auswählen. Denn auf der neuen Service Seite der Münchner Vermietspezialisten "www.Traummieter-finden.de" präsentieren sich Mietsuchende aus München mit Foto und aussagekrä
Traumwohnung-finden.de: Ein neues Portal bietet Mietern Hilfe bei der Wohnungssuche in München ...
Wer in München eine Wohnung sucht, muss oft folgendes feststellen: Bei Anruf sind viele Wohnungen bereits vergeben. Es gibt kaum Angebote für interessante Wohnungen auf dem Münchner Mietmarkt und gibt es doch mal eine schöne Wohnung, steht man sich mit zig anderen Interessenten auf einer Massenb
Weitere Mitteilungen von Vermietspezialist Bartsch&Rozmarin Immobilien OHG
Erfolgreicher Verkauf eines Gewerbestandortes in Berlin ...
"Eines der aufwendigsten, aber erfolgreichsten Projekte der vergangenen Jahre für uns" so die Prokuristin der GBS Grundstücksbörse & Service GmbH Berlin, Diplom-Juristin Frau Renate Röblitz. Die Schwierigkeiten, heute erfolgreich Gewerbeprojekte an Investoren zu verkaufen, sind jed
Hofheimer bauen mit im Stadtteil Nord ...
Hofheim Nord. Gerade noch rechtzeitig bahnte sich letzten Freitag zur Bau-Mitmach-Aktion die Sonne ihren Weg durch den Wolken verhangenen Himmel in Hofheim Nord. Entsprechend zahlreich kamen dann um 14 Uhr die kleinen und großen Helfer zum Fichtespielplatz gelaufen, um bei der Verschönerung und Au
Heizkostenverordnung 2009 - Der Zaehleronlineshop.de informiert ...
Die wichtigsten Neuerungen: 1. Pflicht zum Einbau von Wärmezählern, nach § 9 Abs. 2 HeizkostenV muss nach dem 31.12.2013 bei verbundenen Heizungsanlagen der Energieanteil mit Hilfe eines Wärmezählers erfasst werden! Sollte der Einbau zu unverhältnismäßigen hohen Kosten führen, kann der Eig
Immobilien in der Scheidung ...
Da für viele Ehepaare das eigene Haus der größte Vermögensposten ist, ist diese Frage von zentraler Bedeutung. Die meisten Paare verzichten bei der Eheschließung auf eine vertragliche Gütertrennung und leben somit in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, das Haus oder die Eigentumswohnung




