B. Braun Melsungen AG gewinnt Patentverletzungsklage gegen den Vertriebshändler Med8 Sdn Bhd, Malaysia der Poly Medicure Ltd, Indien
ID: 880760
Mit Urteil vom 10. Oktober 2012 hat das erstinstanzliche Patentgericht in Malaysia ("IP High Court") Med8 untersagt, die genannten Sicherheitsvenenverweilkanülen in Malaysia herzustellen, einzuführen, zu gebrauchen, zu verkaufen, vorrätig zu halten oder zum Verkauf anzubieten. Zudem hat es Med8's Gegenklage, die auf Vernichtung der vorgenannten malaysischen B. Braun Patente gerichtet war, abgewiesen (Aktenzeichen: D22(IP) - 23 - 2011 und D22(IP) - 53 - 2010; zu einem Verfahren zusammengefasst). Mit Urteil vom 08.April 2013 hat das Berufungsgericht von Malaysia die von Med8 eingereichte Berufung zurückgewiesen und hat das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich bestätigt. Weiter wurde B. Braun eine Kostenerstattung in Höhe von MYR 550.000 (ca. ? 137.000) gegen Med8 zugesprochen. Das Berufungsurteil und damit auch das erstinstanzliche Urteil sind mittlerweile rechtskräftig.
B. Braun wird weiterhin die notwendigen Maßnahmen treffen, um dem Gesundheitsmarkt bestmögliche Innovationen zu bieten (beispielweise Introcan Safety(R), Vasofix(R) Safety und Introcan Safety(R)3) und sich gegen die Verletzung ihres umfangreichen Patentportfolios zu verteidigen.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 29.05.2013 - 16:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 880760
Anzahl Zeichen: 1942
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kuala Lumpur (Malaysia)
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 371 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"B. Braun Melsungen AG gewinnt Patentverletzungsklage gegen den Vertriebshändler Med8 Sdn Bhd, Malaysia der Poly Medicure Ltd, Indien"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
B. Braun Melsungen AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).