Der Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung

Der Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung

ID: 880933

Haben die Ehegatten weder einen Ehevertrag geschlossen, noch einen besonderen Güterstand gewählt, so leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Endet die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten, so hat nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Zugewinnausgleich stattzufinden. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen der Ehegatten deren Anfangsvermögen übersteigt. Der Zugewinn ist jedenfalls eine Geldsumme. Er kann nicht negativ sein; sollte bei der Berechnung des Zugewinns ein negativer Betrag ermittelt werden, so ist der Zugewinn mit Null anzusetzen. Es handelt sich also um bloße Rechnungsposten.

Bei dem Anfangsvermögen der Ehegatten handelt es sich um dasjenige, das die Ehegatten jeweils bei Eintritt in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft besitzen, d.h. in der Regel am Tag der Eheschließung. Abzuziehen von dem Anfangsvermögen sind bestehende Verbindlichkeiten des betreffenden Ehegatten.

Das Endvermögen ist der Betrag, der dem Ehegatten bei Beendigung des Güterstandes nach Abzug bestehender Verbindlichkeiten verbleibt.

In der Regel steht letztlich dem Ehegatten ein Zugewinnausgleich zu, welcher den geringeren Zugewinn während der Ehe erzielt hat. Ihm steht grundsätzlich die Hälfte des Überschusses des Zugewinns des anderen Ehegatten über seinen eigenen als Ausgleichsforderung zu, welche auf Geld gerichtet ist. Üblicherweise werden also zunächst die jeweiligen Zugewinne beider Ehegatten ermittelt. Daraufhin wird der Überschuss durch Abzug des geringeren vom höheren Zugewinn berechnet. Die Ausgleichsforderung wird dann durch hälftige Teilung des Zugewinns errechnet.

Den Eheleuten steht es jedoch auch im Rahmen des Scheidungsverfahrens noch frei, Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich zu treffen. Diese sind dann jedoch notariell zu beurkunden oder durch das zuständige Familiengericht zu protokollieren.

Auch im Vorfeld der Eheschließung oder während der Ehe können bereits entsprechende Vereinbarungen über die Höhe des Zugewinnausgleichs durch die Eheleute getroffen werden, beispielsweise durch Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarungen.



Der Zugewinnausgleich ist eine vielschichtige Materie und sollte nicht unterschätzt werden. Häufig ist es nicht leicht zu erkennen, welche Vermögenswerte eingerechnet werden und welche nicht und so das eigene Vermögen richtig zu ermitteln.

Ein erfahrener Anwalt kann helfen, die entsprechenden Vermögensbilanzen aufzustellen, den Zugewinnausgleich zu berechnen oder bereits im Vorfeld Vereinbarungen bezüglich des Zugewinnausgleichs zu treffen.

http://www.grprainer.com/Zugewinnausgleich.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  Inkassozession und Einziehungsermächtigung Keine Erstattung von Zusatzkosten bei der Nacherfüllung
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 30.05.2013 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 880933
Anzahl Zeichen: 2923

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 415 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Experience in resolving shareholder disputes ...
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP


Keine Erstattung von Zusatzkosten bei der Nacherfüllung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dies gilt jedoch nicht für die Erstattung etwaiger Zusatzkosten. Bei solchen Zusatzkosten kann es sich zum Beispie

Inkassozession und Einziehungsermächtigung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Durch die Inkassozession wird der Zessionar ermächtigt, die abgetretene Forderung als eigene im eigenen Namen

Von Kopf bis Fuß fair ...
Gute Qualität und gutes Gewissen Der Kauf von Produkten aus fair gehandelter Bio-Baumwolle reduziert Pestizidrückstände für den Verbraucher und verbessert die Lebensbedingungen der Produzenten. Zu erkennen sind diese nachhaltigen Textilien an verlässlichen Zertifikaten: so nutzt BLACKSOCKS

BAG: Urlaubsabgeltung im Arbeitsrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Demnach steht dem Verzicht des Arbeitnehmers nichts entgegen, es sei denn es liegen einzelvertragliche Abreden vor,


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z