Liquidität sichern durch Inkasso
Michael Fridrich(firmenpresse) - Eine gute Liquidität ist für Unternehmen eine zentrale Grundvoraussetzung, um am Markt erfolgreich zu existieren. Doch dazu braucht es zuverlässig zahlende Kunden. Immer mehr Unternehmen klagen darüber, dass Rechnungen gar nicht oder erst sehr spät bezahlt werden, die Außenstände nehmen entsprechend stetig zu. Um doch noch zu seinem Geld zu kommen, werden aus diesem Grund vermehrt Inkassounternehmen eingeschaltet, die darauf spezialisiert sind, Forderungen säumiger Kunden einzuziehen.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gibt Inkassounternehmen die Erlaubnis zum Einzug fremder Forderungen. Deutsche Inkassounternehmen verwalten rund 55 Milliarden Euro offener Rechnungen, so die Auskunft des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU. Die Inkassodienstleister erreichen dabei in über 50 Prozent der bearbei-teten Fälle bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung Zahlungen von Schuldnern.
Die Vorgehensweise von Inkassounternehmen im vorgerichtlichen Bereich schließt nicht nur ein mehrstufiges Mahnverfahren ein, sondern auch häufige Telefonkontakte und Besuche geschulter Außendienstmitarbeiter. Sie suchen dabei sehr hartnäckig das direkte Gespräch mit dem Schuldner, um ihm klar zu machen, dass die Angelegenheit nicht im Sande verlaufen wird. Spezielle Schuldnerdatenbanken helfen dabei, für jeden Fall die richtige Strategie und Vorgehensweise zu ermitteln. Dazu gehören auch Stundungs- und Teilzahlungsvereinbarungen.
Falls im vorgerichtlichen Raum keine Erfolge zu erzielen sind, leiten Inkassounternehmen im Namen des Kunden ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Denn die Erfahrung zeigt, dass viele Schuldner spätestens beim Eingang eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheids zur Zahlung bereit sind. Und wer auch hier noch nicht bezahlt, bekommt wenig später Besuch eines Gerichtsvollziehers, der zur Begleichung der Schuld die Pfändung werthaltiger Gegenstände vornimmt.
Ist jedoch nichts zu pfänden, was zur Reduzierung der Schuld gegenüber dem Gläubiger führt, muss der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung abgeben. In diesem Fall kann der Vollstreckungsbescheid nicht vollzogen werden, auch wenn er 30 Jahre lang Gültigkeit behält. In diesen Fällen übernehmen Inkassounternehmen die Überwachung dieser Titel. Spezielle Datenbanken erlauben ihnen zu erkennen, wann der Schuldner wieder zahlungsfähig ist und starten dann einen erneuten Vollstreckungsversuch. Diese Möglichkeit zur Weiterverfolgung erstreckt sich auch ins Ausland.
Für diese Dienstleistung ist gegenüber dem Inkassounternehmen eine Vergütung zu entrichten. Sie ist nicht einheitlich geregelt, sondern frei vereinbar. Einige Unternehmen orientieren sich am Vergütungssystem von Anwälten, andere legen individuelle Sätze oder Erfolgsprovisionen fest. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes können Gläubiger die durch das beauftragte Inkassounternehmen entstandenen Kosten als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend machen. Allerdings nur bis zu der Obergrenze, die auch bei Beauftragung eines Anwalts im Rahmen des anwaltlichen Vergütungssystems entstanden wären.
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Er schöpft aus über 20 Jahren erfolgreicher Berufserfahrung in Marketing und Vertrieb, davon allein 15 Jahre in diversen Managementfunktionen, zuletzt als Geschäftsführer.
Als Spezialist für die Bereiche Führung und Vertrieb bietet er mittelständischen Unternehmen aus Industrie und Dienstleistung drei Schwerpunkte an: Business-Coaching, Firmentrainings sowie Offene Abendtrainings.
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Datum: 02.06.2013 - 11:34 Uhr
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