Landgericht Hannover: Auch ?Nicht-Banken? müssen über Kick-Backs aufklären

Landgericht Hannover: Auch ?Nicht-Banken? müssen über Kick-Backs aufklären

ID: 882580

Anlegern können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zustehen, wenn sie im Rahmen einer Beratung, zum Beispiel durch eine Bank, nicht über geflossene Rückvergütungen aufgeklärt worden sind.



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Bei finanziellen Schwierigkeiten eines Fonds sind viele Anleger um ihre Anlagen besorgt. Diesen betroffenen Anlegern kann jedoch möglicherweise geholfen werden. Denn in dem Fall, dass Anlegern bei der Zeichnung des Fonds die bestehenden Risiken verschwiegen worden sind, können diesen Anlegern eventuell Schadensersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister zustehen, durch den sie beraten wurden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sich nicht nur aus einer unzureichenden Aufklärung über Art und Risiken der Beteiligung sondern auch aus einer fehlenden Aufklärung über sogenannte "Kick-Back-Zahlungen" Schadensersatzansprüche ergeben. So kann es durchaus möglich sein, dass geschädigte Anleger unter Umständen die gesamte Investitionssumme zurückerhalten. Unter "Kick-Backs" versteht man die Art von Provisionen, die Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter oft hinter dem Rücken ihrer Kunden verdienen. Diese Rechtsprechung gilt jedenfalls dann, wenn Banken beratend tätig geworden sind.

Das Landgericht Hannover soll in seinem Urteil vom 21.06.2012 (AZ: 8 0 173/11) darüber Klarheit verschafft haben, dass Anleger dem Anschein nach auch dann einen Schadensersatzanspruch haben können, wenn die Falschberatung über geflossene Rückvergütungen von einer "Nicht-Bank" durchgeführt wurde. Entschieden wurde dies hinsichtlich der Tochtergesellschaft einer Bank. Wenn eine Tochtergesellschaft der Bank dafür zuständig sei, die Beratungsgespräche auszuführen und wenn diese Tochtergesellschaft selbst an den Bankkunden herantrete und die Beratung durchführe, könne der Tochtergesellschaft eine Verpflichtung zu Teil werden, über "Kick-Backs" aufzuklären. Demnach soll das LG die Tochtergesellschaft im gegenständlichen Fall zur Zahlung von Schadensersatz an eine Anlegerin, die zwei Schifffonds gezeichnet hatte, verurteilt haben.



Ein Beratungsunternehmen, das sich in einer solchen Situation befinde, könne also nicht einwenden, dass es nicht als Bank zu werten sei und daher nicht über geflossene Provisionen aufklären müsse. Die für den Schadensersatzanspruch erforderliche Pflichtverletzung sei stattdessen gegeben. Die Ausweitung der Kick-Back-Rechtsprechung, die sich wohl aus dem Urteil des LG ergibt, kann weitreichende Folgen für viele unzufriedene Anleger, die eben nicht von einer Bank, wohl aber von der Tochtergesellschaft einer solchen beraten wurden, haben.

Betroffene Anleger sollten sich daher an einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob die Kick-Back-Rechtsprechung im Einzelfall anwendbar ist und ob und gegen wen Schadensersatzansprüche bestehen.

http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarktrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Treuepflichten im Verhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter Kommt die Finanz an die „Offshore-Leaks“-Daten?
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 03.06.2013 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 882580
Anzahl Zeichen: 3144

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 257 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Landgericht Hannover: Auch ?Nicht-Banken? müssen über Kick-Backs aufklären"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z