Mietpreisbegrenzung für Neuvermietungen
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Nach der SPD ist nun auch die CDU Angela Merkel auf den Wahlkampfexpress der Mietpreisbremse aufgesprungen.

(firmenpresse) - Würzburg, 03. Juni 2013.
Noch im Dezember vergangenen Jahres hatte der Bundestag eine Mietrechtsänderung verabschiedet, die die Begrenzung der Miethöhe ausschließlich von bestehenden Verträgen betraf. Vergeblich hatte die SPD vorgeschlagen, auch die Neuvertragsmieten auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen.
Nun sind sich die beiden großen Parteien einig, auch eine Mietbegrenzung bei Neuvermietungen anzustreben. Keine der beiden Parteien hat bislang einen Vorschlag unterbreitet, auf welchem Weg die Umsetzung erfolgen kann.
Expertenmeinung von HARTMANN SCHULZ PARTNER:
Eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietungen ist sicherlich wünschenswert. Eine Wirksamkeit in der Realität des Immobilienmarktes wird eine Regelung nur entfalten können, wenn die notwendigen rechtlichen Änderungen flankiert werden von der Erhöhung des Wohnungsangebots. Solange einer hohen Nachfrage nach Wohnraum nur ein knappes Angebot gegenübersteht, wird der Immobilienmarkt Wege finden, Mietpreise weiterhin überproportional ansteigen zu lassen. Eine Vergrößerung des Mietangebotes insbesondere im Sektor der niedrigen und mittleren Mieten stellt eine unabdingbare Voraussetzung für eine Entspannung des Mietmarktes dar.
Über HARTMANN SCHULZ PARTNER: Das Sachverständigenbüro bietet verlässliche Antworten auf Fragen rund um das Bau- und Immobilienwesen. Neben Mietfragen beraten die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen insbesondere zu Themen der Immobilienbewertung und Bauschäden.
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Datum: 03.06.2013 - 11:19 Uhr
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Freigabedatum: 03.06.2013
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