Urteil im Fall der Münchener U-Bahn-Schläger rechtskräftig
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Urteil im Fall der Münchener U-Bahn-Schläger rechtskräftig
Gegen das Urteil haben die Angeklagten Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 28. April 2009 die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.
Beschluss vom 28. April 2009 ? 1 StR 148/09
Landgericht München I ? Urteil vom 8. Juli 2008 ? KLs 122 Js 12512/07
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Datum: 07.05.2009 - 19:32 Uhr
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