Hochwasserschäden versichert?

Hochwasserschäden versichert?

ID: 883708

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.



(firmenpresse) - 04.06.2013. Das Hochwasser in fünf Bundesländern richtet Chaos und Milliardenschäden an. Noch ist kein Ende in Sicht. Sehr viele Menschen haben ihr Hab und Gut verloren. Für Immobilienbesitzer kann diese Flutkatastrophe in einem finanziellen Desaster enden. Die GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) weist darauf hin, dass nur 30 Prozent über eine Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden, wie z.B. Hochwasser oder Starkregen, besitzen und gibt die wichtigsten Tipps für Betroffene.

Dazu zählt Siegfried Karle, GVI-Präsident, folgende: „Schäden müssen umgehend dem Versicherer gemeldet werden. Reparaturen dürfen grundsätzlich erst nach Abstimmung mit dem Versicherer vorgenommen werden. Unbedingt zu beachten ist aber die sofortige Schadensabwehr, um weitere Folgeschäden zu verhindern. Unabhängig davon sollten Schäden immer mit Fotos oder Video dokumentiert werden“.

Viele Verbraucher neigen erst im Schadensfall dazu, sich über den bestehenden Versicherungsschutz zu informieren und erleben in vielen Fällen eine böse Überraschung kritisiert Siegfried Karle. Die GVI rät daher dringend, auch wenn Sie jetzt nicht selbst von der aktuellen Hochwasser-Katastrophe betroffen sind, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Auch in der Hausratversicherung muss der Versicherungsschutz separat vereinbart werden.

Kostenlose Informationen über „Unwetterschäden und Versicherung“ finden Betroffene auf www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“. Unterlagen für eine kostenlose Überprüfung einer bestehenden Gebäude- oder Hausratversicherung können ebenfalls unter der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



Leseranfragen:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de



PresseKontakt / Agentur:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12



drucken  als PDF  Anleger von Clerical Medical können gegebenenfalls aufatmen Fristlose Kündigung - Ehrverletzung
Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 04.06.2013 - 12:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 883708
Anzahl Zeichen: 1705

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:

Heilbronn


Telefon: 07131-91332-16

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.06.2013

Diese Pressemitteilung wurde bisher 526 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hochwasserschäden versichert?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ferienbeginn - Probleme mit dem alten Führerschein bei Auslandsreise ...
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder

Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero

Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf


Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)


Anleger von Clerical Medical können gegebenenfalls aufatmen ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) soll in seinem Urteil vom 11.07.2012 (Az.: IV ZR 122/11) aufkommende Fragen zu den Ansp

Filmrecht: Die Frage nach dem Urheber ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der allgemeine Schöpfungsgrundsatz findet seinen Ursprung im Urhebergesetz (UrhG). Der Grundsatz besagt, dass

Kündigung eines Mieters auch dann möglich, wenn Vermieter Mietsache für gewerbliche Zwecke nutzen möchte ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 26.09.2012 (Az. VIII ZR 330/11), dass die Kündigung eines Mie

Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist ? Annahmeverzug ...
die 1. Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist für alle vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche. Mit einer solchen Klage bezweckt der Arbeitnehmer auch, sich die Vergütungsansprüche wegen Annahmeverzugs zu erhalten. Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziff


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z