Erbenermittlung
ID: 884479
Recherche nach den nächsten Verwandten eines Erblassers
Bei der Erbenermittlung wird zunächst über das zuständige Einwohnermeldeamt geprüft, ob die betroffene Person tatsächlich verstorben ist. Um die Auskunft über das Sterbedatum sowie den Sterbeort zu erhalten, benötigt das jeweilige Einwohnermeldeämter den Nachweis eines berechtigten Interesses in Form eines Titels, Vollstreckungsbescheides oder einer offenen Forderung in substantiierter Form. Nach Erhalt der Sterbedaten werden zeitnah mögliche Erben des Verstorbenen über das jeweils zuständige Amtsgericht ermittelt bzw. es wird mitgeteilt, ob eventuelle Erbausschlagungserklärungen vorliegen.
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Datum: 05.06.2013 - 11:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 884479
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Diana Müller
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Grävenwiesbach/Frankfurt
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Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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