Neue OZ: Kommentar zu Urteil / Rechtsextremismus
ID: 885933
Dieses Urteil lässt aufhorchen. Nicht etwa, weil eine Szenegröße
der rechtsextremen Musik auch im Berufungsverfahren verurteilt worden
ist. Nein, am Landgericht Osnabrück war gestern der eigentliche
Verlierer die Gutachterin.
Zusammen mit einigen Kollegen nimmt die Anwältin eine
Schlüsselrolle bei der Verbreitung rechtsextremer Musik ein. Ganz
bewusst bewegen sich diese Lieder am Rand der Legalität. Für die
rechte Klientel macht genau das den Reiz aus. Vieles deckt dabei das
Grundgesetz ab, aber längst nicht alles. Für solche Grenzfälle haben
sich Juristen eine Einnahmequelle geschaffen, indem sie Texten die
Unbedenklichkeit attestieren. Daniel G. als juristischer Laie habe es
ja nicht besser gewusst, so die Argumentationslinie seiner Anwälte.
Er habe sich eben auf die Fachfrau verlassen.
So ein Blödsinn. Was nach großer Naivität klingt, ist in
Wirklichkeit Kalkül. Denn durch ihr Vorgehen wollen sich die Musiker
juristisch unangreifbar machen. Unabhängig von dem, was sie sich da
zusammendichten. Unvermeidbarer Verbotsirrtum lautet das Stichwort -
das Begehen einer Straftat ohne Kenntnis der Schuld.
Durch das Osnabrücker Urteil scheint die Expertise der Gutachterin
dahin. Und der Missbrauch der Gesetze durch rechtsextreme Musiker
schwieriger. Ein kleines bisschen nur, aber immerhin.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.06.2013 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 885933
Anzahl Zeichen: 1644
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 394 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Urteil / Rechtsextremismus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).