Katastrophenalarm durch Überschwemmungen - Welche Versicherung im Hochwasserfall zahlt

Katastrophenalarm durch Überschwemmungen - Welche Versicherung im Hochwasserfall zahlt

ID: 887004
(firmenpresse) - Tagelanger Dauerregen hat in vielen Städten und Landkreisen Bayerns, Sachsen-Anhalts, Thüringens und Sachsens für dramatische Überschwemmungen gesorgt. In vielen Regionen wurde deshalb der Katastrophenalarm ausgerufen. Zehntausende Menschen mussten aus ihren Häuser evakuiert werden, zudem haben die Wassermassen bleibende Schäden an Wohngebäuden und Besitztümern der Betroffenen hinterlassen. Preisvergleich-versicherungen.de (www.preisvergleich-versicherungen.de) informiert darüber, welche Versicherung nun für die entstandenen Hochwasserschäden aufkommt:
Egal ob an der Bausubstanz oder an persönlichen Gegenständen – Überschwemmungen und Hochwasser können erheblichen Schaden an Haus und Inventar anrichten. Während für beschädigte Besitztümer der Wohnungseinrichtung die Hausratversicherung aufkommt, ist für die Kostenübernahme von Schäden am Wohnobjekt, wie beispielsweise durchnässte Gebäudemauern, eine Wohngebäudeversicherung notwendig. Jedoch ist bei beiden Verträgen für die Schadensübernahme im Hochwasserfall eine entsprechende Elementardeckung notwendig, die in der Regel durch einen Zusatzvertrag abgeschlossen werden muss. Kommt es zum Hochwasser, sollten sich Betroffene umgehend an ihre Versicherung wenden. So müssten Versicherungskunden nachweisen, dass tatsächlich das Wasser die Ursache für die vorgewiesenen Schäden sei, weshalb man beschädigte Gegenstände nicht sofort wegwerfen, sondern erst einmal zur Seite räumen solle, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) in einem Interview mit dem Nachrichtensender N24. Allenfalls sollten des Weiteren Fotos oder sogar Videos von den verursachten Schäden gemacht werden, die samt des Schadensprotokolls per Einschreiben an die Versicherung gesendet werden. So müsse der Versicherte beweisen, dass er die Schäden so schnell wie möglich gemeldet habe, erklärt Boss weiter. Nicht zuletzt geht vom Versicherungskunden auch eine Schadenminderungspflicht aus. So sind Betroffene bei regionalen Unwetter- beziehungsweise Hochwasserwarnungen durchaus verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und damit beispielsweise Fenster abzudichten oder Sandsäcke zu platzieren, insofern das ohne Gefahr möglich ist, um mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten.



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Datum: 09.06.2013 - 23:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 09.06.2013

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