Neue OZ: Kommentar zu EZB / Verfassungsgericht
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Währungshüter sind unabhängig und in erster Linie dem Geldwert
verpflichtet. So ließ sich über Jahrzehnte der Kurs der Bundesbank
erklären. Auch zu D-Mark-Zeiten war die Geldpolitik umstritten. Aber
ohne Frage zugleich erfolgreich, und das auch, weil Unabhängigkeit
nicht nur auf dem Papier stand. Es spricht also viel dafür, weiterhin
gegen eine Gängelung der Notenbank durch die Politik anzukämpfen.
Wenn es sein muss, auch vor Gericht. Die Beschwerdeführer gegen die
von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigten unbegrenzten
Aufkäufe von Staatsanleihen sind dementsprechend keine notorischen
Prozesshansel, sondern Bürger und Institutionen mit berechtigten
Sorgen. Sorgen, die von der Bundesbank als Teil des europäischen
Zentralbankensystems geteilt werden.
Dass Einwände gegen ihren Kurs juristisch gerechtfertigt sein
können, erkennt offenbar auch die EZB an. Indiz dafür ist die Warnung
von EZB-Direktor Jörg Asmussen vor einem Urteil im Sinne der Kläger,
die mit dem Hinweis verbunden ist, das Bundesverfassungsgericht
handle nicht im luftleeren Raum. Die EZB sitzt in Karlsruhe aber
nicht auf der Anklagebank. Das oberste deutsche Gericht kann nur der
Bundesbank Grenzen setzen. Bislang spricht wenig dafür, dass dies zu
einem Triumph der Kläger führen wird. Handfeste Beweise dafür, dass
die Euro-Hüter bereits ihr Mandat überschritten haben, sind Experten
zufolge schwer zu finden.
Norbert Meyer
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Datum: 10.06.2013 - 22:00 Uhr
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