In Frankfurt ist Michael Hepp der Anwalt für Steuerstrafrecht
In allen Rechtsfragen kompetente und professionelle Beratung rund um das Steuerstrafrecht, Steuerverfahren und Steuerrecht
Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Begründend ist dies auf die verbesserte Zusammenarbeit der Steuerbehörden und die zeitgemäße Computertechnik. Wenn es um die Minimierung einer strafrechtlichen Nachstellung geht, steht Herr Michael Hepp seinen Mandanten gerne vorab beratend zur Seite. Der Anwalt kontrolliert die steuerstrafrechtlichen und persönlichen Konsequenzen, wenn im Vorfeld bestimmte Wagnisse zum Beispiel durch Gesellschafterstreitigkeiten, Erbschaften oder Betriebsprüfung bestehen. Die Gefahr für eine strafrechtliche Auseinandersetzung kann durch eine Selbstanzeige unverkennbar gesenkt werden.
Interessenten können auf der Webseite www.hepp-steuerstrafrecht.de ausführliche Informationen über das Steuerrecht nachlesen. Bei ersten Fragen stehen professionell geschulte und diskrete Mitarbeiter für die Beantwortung sehr gerne zur Verfügung. Aufgrund des Verhandlungsgeschickes und der fachlichen Expertise sowie der detaillierten Beratungen in komplexen steuerstrafrechtlichen und steuerlichen Streitigkeiten kann ein optimales Ergebnis für die Mandanten jederzeit ermöglicht werden.
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Sei es im Steuerrecht oder im Steuerstrafrecht, hier bedarf es oft der Hilfestellung durch einen erfahrenen Fachanwalt. Besonders bei Steuerstrafverfahren geraten Betroffene zumeist völlig unerwartet in Situationen, die ohne anwaltliche Unterstützung nicht mehr zu bewältigen sind. Nicht selten sind hohe Belastungen im wirtschaftlichen Bereich, aber auch in persönlicher Hinsicht, die Folge. Hier helfen wir Ihnen weiter. Sie suchen nach einer äußerst kompetenten anwaltlichen Vertretung im Steuerecht und Steuerstrafrecht? Als Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der Kanzlei H K B Rechtsanwälte in Frankfurt vertritt Sie Rechtsanwalt Michael Hepp mit seiner langjährigen Erfahrung auch bei den schwierigsten Auseinandersetzungen im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht. Dieses reicht im Steuerstrafrecht von einer umfassenden Beratung in allen Steuer-, Bilanz-, Insolvenz- und Wirtschaftsdelikten über eine strafbefreiende Selbstanzeige bis hin zur Verteidigung vor Strafrichtern, Schöffengerichten und Strafkammern. Eingeschlossen sind dabei tatsächliche Verständigungen im Besteuerungsverfahren sowie tatsächliche Verständigung im Strafverfahren Auch im Bereich des Steuerrechts unterstützt Sie Rechtsanwalt Michael Hepp mit seinen Partnern in allen Belangen auch schwierigster Art. Seien es Interessenvertretungen bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden bezüglich der Aussetzung der Vollziehung, der Stundung, des Vollstreckungsschutzes und des Erlassverfahrens, Beratung und Interessenvertretung bei streitigen Betriebsprüfungsverfahren oder auch Prozessvertretung bei den Finanzgerichten sowie Klage und Aussetzungsverfahren bis hin zu einer Vertretung beim Bundesfinanzhof. Auch in Haftungsklagen vor Zivilgerichten werden Sie genau so kompetent vertreten wie Vertretung bei Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht bezogen auf Steuersachen.
Eschersheimer Landstraße 19 - 21, 60322 Frankfurt am Main
Datum: 11.06.2013 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 888034
Anzahl Zeichen: 2125
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Hepp
Stadt:
Frankfurt am Main
Telefon: 069 5077560
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
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