Wohn-Riester wird flexibler (BILD)

Wohn-Riester wird flexibler (BILD)

ID: 888100

(ots) -
Der Gesetzgeber hat Änderungen bei der Riester-Rente beschlossen.
Vor allem aktuelle und angehende Eigenheimbesitzer profitieren
künftig von flexibleren Regeln beim Wohn-Riester. So können
beispielsweise Riester-Guthaben in Zukunft auch für alters- und
behindertengerechte Umbaumaßnahmen eingesetzt werden.

Trautes Heim, Glück allein: Die Mehrheit der Bundesbürger will
ihren Lebensabend in vertrauter Wohnumgebung verbringen. Allerdings
werden die wenigsten Wohnungen den Anforderungen fürs Leben im Alter
gerecht - Stufen erschweren den Zugang, Türen sind zu schmal und es
mangelt an Bewegungsfreiheit. Den Bedarf an barrierefreien Wohnungen
schätzt das Bundesbauministerium bis zum Jahr 2020 auf 3,5 Millionen
Einheiten. Viele Eigentümer sehen zwar die Notwendigkeit für einen
schwellenfreien Umbau, scheuen aber den finanziellen Aufwand. Der
liegt bei ca. 20.000 Euro. Die gute Nachricht: Dank der aktuellen
Gesetzesänderung kann die Wohn-Riester-Förderung künftig auch für die
Finanzierung von alters- und behindertengerechten Modernisierungen
eingesetzt werden.

"Der Wohn-Riester hat sich nur fünf Jahre nach seiner Einführung
zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Durch die Änderungen wird er noch
flexibler und gewinnt für Eigentümer und Immobilienkäufer an
Attraktivität", sagt Joachim Klein von der LBS. Das neue Gesetz
schafft die Möglichkeit, jederzeit gefördertes Guthaben aus dem
Riester-Vertrag zu entnehmen und für einen barrierefreien Umbau zu
verwenden. Zu den Voraussetzungen zählen ein Mindestbetrag bei der
Entnahme sowie die Prüfung der Maßnahmen durch einen
Sachverständigen. Auch wer eine Immobilie bauen oder kaufen möchte,
kann bereits vorhandenes Guthaben dafür einsetzen - oder wie gehabt
ein Riester-Darlehen oder einen Riester-Bausparvertrag zur
Finanzierung nutzen.



Neu ist zudem die Regelung, angespartes Riester-Kapital jederzeit
für die Entschuldung einer Immobilie verwenden zu können. Künftig
kann mit dem Guthaben etwa eine Sondertilgung des bestehenden
Immobiliendarlehens geleistet oder am Ende der Zinsbindung ein Teil
oder das gesamte Darlehen abgelöst werden. Beides beschleunigt die
Rückzahlung und senkt damit die Zinslast.



Pressekontakt:
Kathrin Hartwig
Landesbausparkassen
Telefon 0711-183-2377
Telefax 0711-183-2085
E-Mail: Kathrin.Hartwig@lbs-bw.de

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Datum: 11.06.2013 - 10:24 Uhr
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