Beitragsanpassung bei Privathaftpflichtversicherung
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Bei Bestandskunden erfolgt die Anpassung zur jeweiligen Hauptfälligkeit der Verträge, bei Neukunden wird die Beitragsangleichung zum 01.07.2013 erhoben, so der Fachmann der GVI weiter. Bei bestehenden Verträgen haben die Versicherungsnehmer, nach Kenntnisnahme der Beitragsanpassung, ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann innerhalb eines Monates mit sofortiger Wirkung oder wahlweise zum Termin der Prämienerhöhung gekündigt werden.
Die Experten der GVI raten zu einem Versicherungsvergleich, bevor voreilige Kündigungen ausgesprochen werden. Einen solchen Versicherungs-Check stellt beispielsweise die GVI unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Datum: 11.06.2013 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 888141
Anzahl Zeichen: 1325
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-16
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.06.2013
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