Neue Richtlinien für Berufskraftfahrer

Neue Richtlinien für Berufskraftfahrer

ID: 88859

Neue Richtlinien für Berufskraftfahrer

Lkw-Fahrer alle fünf Jahre zur Weiterbildung

Bundesweites Angebot auf ADAC-Fahrsicherheitszentren



(pressrelations) - Für Lkw-Fahrer gelten ab September dieses Jahres neue Richtlinien: Sie müssen alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Der ADAC vermittelt aktuell auf 34 Trainingsanlagen im ganzen Bundesgebiet die praktischen und theoretischen Kenntnisse dazu.

Ziel der Bestimmung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und durch eine wirtschaftliche Fahrweise den Kraftstoffverbrauch zu senken. Damit werden sowohl die Umweltbelastung als auch die Betriebskosten verringert. Wer nach Fristablauf ohne den Eintrag im Führerschein erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Auch die Unternehmen sind in der Pflicht, die regelmäßige Weiterbildung ihrer Fahrer zu kontrollieren. Für Busfahrer gilt das Gesetz übrigens bereits seit September 2008.

Die Weiterbildung in den ADAC-Fahrsicherheitszentren ist in fünf Module à sieben Stunden gegliedert und umfasst die Seminare ?Eco-Training?, ?Fahrsicherheit?, ?Sozialvorschriften?, ?Image? und ?Ladungssicherheit?. Besonders großen Wert legt der ADAC dabei auf die Fahrpraxis, die auf den clubeigenen Trainingsanlagen mittels Gleitflächen, Wasserhindernissen oder Bremsflächen mit unterschiedlichen Reibwerten vermittelt wird.

Die Module können einzeln gebucht werden, bei einer Gesamtbuchung beläuft sich der rabattierte Paketpreis auf 750 Euro (zzgl. MwSt). Die Weiterbildung wird vom Bundesamt für Güterverkehr gefördert, Förderanträge können noch bis zum 30. Juni gestellt werden. Informationen zu Weiterbildung und Anmeldung gibt es unter der Telefonnummer 0180 5 12 10 08 (0,14 Euro/Min. im deutschen Festnetz) und im Internet unter www.adac.de/berufskraftfahrer.


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Datum: 11.05.2009 - 16:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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