Genitalverstümmelung an Mädchen: CDU-Politiker will Straf-Freiheit für Täter

Genitalverstümmelung an Mädchen: CDU-Politiker will Straf-Freiheit für Täter

ID: 890731
Der CDU-Politiker Siegfried Kauder will keine Gefängnisstrafe für Verstümmelungs-TäterDer CDU-Politiker Siegfried Kauder will keine Gefängnisstrafe für Verstümmelungs-Täter

(firmenpresse) - Seine Fraktion will unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen und sicherstellen, dass die Täter nicht abgeschoben werden. Auch sollen sie weiterhin mit Hilfe der ärztlichen Schweigepflicht vor Strafverfolgung geschützt werden…

Hamburg, den 13.06.2013. Wenn es nach dem CDU-Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder geht, sollen Täter, die ihre Töchter in Deutschland einer Genitalverstümmelung unterwerfen, in Zukunft keine Gefängnisstrafe fürchten müssen: „Wir wollen nicht die Eltern ins Gefängnis bringen, sondern diejenigen, die eine weibliche Beschneidung vornehmen“, erklärte Kauder im April auf einer Pressekonferenz.
Dabei sind die Eltern i.d.R. die Hauptverantwortlichen dieses Verbrechens, weshalb für sie – wie für alle Anstifter einer Straftat - zu Recht das gleiche Strafmaß vorgesehen ist wie für jene, die die Tat letztlich verüben, nach geltendem Recht (§224, §225, §226 StGB) bis zu 10 bzw. 15 Jahre Haft.
Aus welchem Grund der Politiker für Täter, die eine derart schwere vorsätzliche Tat gegen ihre Kinder anstiften, das Recht aushebeln und sie vor einer angemessenen Bestrafung schützen will, erklärte er trotz mehrfacher Nachfrage nicht.

Kauder’s Fraktion will dies nun politisch umsetzen, indem sie unbedingt Bewährungsstrafen für Verstümmelungstäter ermöglichen will: Gemeinsam mit der FDP ließ die CDU/CSU von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzesentwurf auf den Weg bringen, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll (Drucksache 17/13707). Der Entwurf sieht vor, für den Tatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung den §226a zu schaffen und mit einer Strafe „nicht unter einem Jahr“ zu bewähren.

Diesem niedrigen Eingangsstrafmaß liegt eine deutliche Herabsetzung der Mindeststrafe gegenüber den vorangegangenen Gesetzesentwürfen des Bundesrates (Drucksache 867/09) und von Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/4759) zugrunde, die eine Strafe „nicht unter zwei Jahren“ bzw. „nicht unter drei Jahren“ vorgesehen hatten.



Am vergangenen Freitag erläuterte Ute Granold (CDU/CSU) im Bundestag, warum die Mindeststrafe so gering ausfallen soll (Protokoll 17/244): Zum einen soll sichergestellt werden, dass für die Täter lediglich Bewährungsstrafen verhängt werden können, was z.B. eine Mindeststrafe von zwei Jahren „nur sehr selten zulässt“. Zum anderen sollen ausländische Täter auf diese Weise vor einer möglichen Abschiebung bewahrt werden, da „ein Ausländer bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zwingend ausgewiesen werden muss“.

Gleichzeitig soll nach dem Willen der Politiker auch weiterhin die Einleitung wirksamer Strafverfahren gegen Verstümmelungstäter verhindert werden: Obwohl Experten auf der letzten Bundestagsanhörung zu dem Thema darauf hingewiesen hatten, dass eine ärztliche Meldepflicht eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Ermöglichung von Strafverfahren ist, haben die Parlamentarier entschieden „weder ein Melderecht noch eine Meldepflicht“ explizit in den Gesetzesentwurf einzufügen. Das bedeutet, dass Ärzte, die eine Genitalverstümmelung an minderjährigen Mädchen feststellen, auch künftig keine Meldung an die Strafverfolgungsbehörden geben dürfen und die Täter keine Bestrafung fürchten müssen.

Es wird deutlich, dass hier ein Gesetz geschaffen werden soll, das weder der Schwere des Verbrechens der Genitalverstümmelung angemessen ist noch eine Verbesserung der Strafverfolgung bedeutet. Es geht es vor allem darum, die Interessen der Täter zu stärken und zu veranlassen, dass die Verstümmelung von Mädchen nicht mit aller Härte bestraft wird.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kinderrechtsorganisation TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung wurde 2007 als bundesweites Netzwerk gegründet und ist heute eine von verschiedenen Ministerkonferenzen der Länder anerkannte Fachorganisation, wenn es um die Bereitstellung von Informationen zum Thema „Genitalverstümmelung“ und Einzelberatung geht.
Ziel der Arbeit ist u.a. der umfassende Schutz der minderjährigen Mädchen, die in Deutschland von Genitalverstümmelung bedroht sind. Seit ihrer Gründung initiierte und begleitete die TaskForce mehrere Gerichtsverfahren, die den Schutz von Mädchen vor dieser Gewalt zum Gegenstand hatten.



Leseranfragen:

siehe Pressekontakt



PresseKontakt / Agentur:

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
PF 30 42 70
20325 Hamburg

Kontakt: Ines Laufer, Geschäftsführerin
Tel.: 01803 – 767 346 (9 ct/min aus dem deutschen Festnetz, max. 42 ct/min aus den Mobilfunknetzen)
eMail: info(at)taskforcefgm.de
WebSeite: www.taskforcefgm.de



drucken  als PDF  Reporter ohne Grenzen fordert von Präsident Obama Bekenntnis zu Informantenschutz Weltflüchtlingstag: Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert Populismus in Asyl- und Migrationsdebatte - zum 20. Juni
Bereitgestellt von Benutzer: TaskForceFGM
Datum: 14.06.2013 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 890731
Anzahl Zeichen: 3701

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ines Laufer
Stadt:

Hamburg


Telefon: 01803 – 767 346 (9 ct/min aus dem deutschen Festne

Kategorie:

Menschenrechte


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.06.2013

Diese Pressemitteilung wurde bisher 423 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Genitalverstümmelung an Mädchen: CDU-Politiker will Straf-Freiheit für Täter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Münchner Behörden verweigern zwei Mädchen Schutz vor Genitalverstümmelung: „Wir gehen das Risiko ein“ ...
Hamburg/München, den 25.11.2014: Eine Frau nigerianischer Herkunft darf mit ihren beiden Töchtern (ein und fünf Jahre, deutsche Staatsbürgerschaft) für mehrere Monate nach Nigeria reisen, obwohl den Mädchen dort die Verstümmelung ihrer Genitalien durch Herausschneiden der Klitoris und Labien

Plan International überlässt in Hamburg 13 Mädchen der Genitalverstümmelung ...
Die Familien kündigten die Tat an, doch Plan sieht keine akute Gefahr. Hamburg, den 01.07.2014. In Hamburg überlässt der Verein Plan International 13 Mädchen der Genitalverstümmelung und weigert sich, sie wirksam zu schützen. Den Eltern der Kinder – aus Benin, Guinea, Ghana und Togo –

Genitalverstümmelung an Mädchen: Bundesärztekammer boykottiert wirksame Maßnahmen und setzt zur Ablenkung auf populistische Aktionen ...
Hamburg, den 22.05.2013. Vor zwei Monaten ließ die Bundesärztekammer über ihren Menschenrechtsbeauftragten Dr. Ulrich Clever erklären, sie unterstütze die Aufnahme der weiblichen Genitalverstümmelung in den medizinischen Diagnoseschlüssel (ICD 10). Erst dann, so suggerierte Clever, “können


Weitere Mitteilungen von TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.


Reporter ohne Grenzen fordert von Präsident Obama Bekenntnis zu Informantenschutz ...
Anlässlich des Deutschlandbesuchs von US-Präsident Barack Obama mahnt Reporter ohne Grenzen (ROG) die Regierung der Vereinigten Staaten zur Achtung der Pressefreiheit. Die Ausforschung von Journalisten mittels Vorratsdatenspeicherung und die Verfolgung von Informanten haben in den USA besorgn

Pressegespräch zum Weltflüchtlingstag: Die Flucht ist nur der Anfang - Journalisten im Exil berichten ...
Pressegespräch zum Weltflüchtlingstag: Die Flucht ist nur der Anfang - Journalisten im Exil berichten am Dienstag, 18. Juni 2013, von 11.00 bis 12.00 Uhr bei Reporter ohne Grenzen, Brückenstr. 4, 10179 Berlin Für Journalisten aus Kriegsländern und Diktaturen ist die Flucht manchma

"Diversity-Kompetenz hat in der Justiz noch kaum Stellenwert" Zum 1. Diversity-Tag am 11. Juni ...
Anlässlich des 1. Deutschen Diversity-Tags mahnt das Deutsche Institut für Menschenrechte zu einem wertschätzenden und professionellen Umgang in der Justiz mit Vielfalt und Unterschiedlichkeiten von Menschen. "Diversity-Kompetenz hat in der Justiz nahezu noch keinen Stellenwert", kri

ROG verurteilt Repressionen Irans gegen Journalisten vor der Wahl ...
Reporter ohne Grenzen verurteilt die verschärften Zensur- und Überwachungsmaßnahmen Irans vor der Präsidentenwahl am 14. Juni. Im Vorfeld der Abstimmung haben Geheimdienst und Revolutionswächter zahlreiche Journalisten vorgeladen und aufgefordert, nur regimetreue Kandidaten zu unterstütze


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z