Hochschulprofessoren erstatten Selbstanzeige

Hochschulprofessoren erstatten Selbstanzeige

ID: 892047

Erst kürzlich sollen reihenweise Hochschulprofessoren wegen nicht versteuerten Promotionsvermittlungsgebühren Selbstanzeige erstattet haben.



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis soll dem zuständigen Prüfer angeblich eine Rechnung des Arztes in die Hände gefallen sein, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies. Es ging aus den Unterlagen wohl nicht hervor, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Auf Grund der spärlichen Informationslage soll der Prüfer im Rahmen von eigenen Recherchen ermittelt haben, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma stammten, welche den Kontakt zwischen Professoren und Studenten vermittelte. Daraufhin soll der Prüfer die Betriebsprüfung des Unternehmens bei dem zuständigen Finanzamt veranlasst haben.

Es soll sich dann im Rahmen der betrieblichen Prüfung herausgestellt haben, dass die Firma die Vermittlungsgebühren dafür einzog, dass sie zwischen promotionswilligen Studenten und Hochschulprofessoren Kontakte vermittelte. Die jeweiligen Professoren sollen die Betreuung der Doktorarbeiten gegen Zahlung übernommen haben. Bei erfolgreicher Promotion stand den Professoren dann wohl eine weitere Zahlung zu. Diese Zahlungen sollen dann von der Firma als Betriebsausgaben geltend gemacht worden sein. Aufgrund des Einkommenssteuergesetzes, sollen solche Ausgaben jedoch nicht abzugsfähig gewesen sein. Genauso illegal stellte sich das Verhalten der Professoren dar, da diesen aufgrund ihrer Pflichten als Hochschulprofessor untersagt ist, Gebühren für die Annahme einer Doktorarbeit entgegenzunehmen.

Gegen den Firmeninhaber der betreffenden Firma wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Resonanz bei den Hochschulprofessoren soll sich dahingehend entwickelt haben, dass viele Professoren vermehrt Selbstanzeige erstattet haben, da häufig die erhaltenen Gebühren nicht versteuert worden waren. Viele der Hochschullehrer hatten sich sogar einer dritten Person bedient um nicht in direkte Verbindung zu der Firma gebracht zu werden. Es entsteht der Anschein, als dass den Hochschulprofessoren durchaus bewusst gewesen war, dass sie sich durch ihre Handlung strafbar gemacht haben. Zumindest der Inhaber der Vermittlungsfirma wurde bereits vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.



Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, weswegen dringend vor überstürztem Handeln abzuraten ist. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. In jedem Falle sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Wann müssen Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen durchgeführt werden? Auskunftsansprüche im Einstellungsverfahren
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 17.06.2013 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 892047
Anzahl Zeichen: 2877

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 250 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hochschulprofessoren erstatten Selbstanzeige"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z