Finanzanlagenvermittler: Moratorium für Inhaber einer "Alterlaubnis"

Finanzanlagenvermittler: Moratorium für Inhaber einer "Alterlaubnis"

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IHK rät: Antrag bis 1.7. stellen!



(PresseBox) - Nach einer gesetzlichen Neuregelung benötigen Finanzanlagenvermittler und Anlageberater künftig eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit. Geplant war, dass am 1. Juli nur noch solche Vermittler am Markt tätig sein dürfen, die eine solche Erlaubnis bereits "in der Tasche" haben. Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium laut IHK Saarland jedoch aufgrund hoher Antragszahlen und Engpässen bei der Erlaubniserteilung ein gewerberechtliches Moratorium angeordnet. IHK-Justiziarin Heike Cloß: "Das Moratorium gilt für Anlagenvermittler, die bereits seit längerem am Markt sind. Solche Inhaber einer "Alterlaubnis" können aus gewerberechtlicher Sicht über den 1. Juli hinaus auch ohne offizielle Erlaubnis und Registrierung tätig bleiben - sie sind vor gewerberechtlichen Sanktionen wie Bußgeldern oder gar Betriebsschließungen geschützt." Voraussetzung für das Moratorium ist, dass der vollständige Antrag einschließlich aller notwendigen Unterlagen bis zum 1. Juli bei der zuständigen Erlaubnisbehörde - im Saarland sind das die Landkreise - eingegangen ist. Für Finanzanlagenvermittler, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen, gilt die Regelung nicht.



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Datum: 17.06.2013 - 15:52 Uhr
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Finanzwesen



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