Online-Durchsuchung
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Online-Durchsuchung
"Der heute vorgelegte Gesetzesantrag der Regierungskoalition bestätigt die Befugnis zur Online-Durchsuchung für die bayerischen Sicherheitsbehörden. Lediglich das Betretungsrecht für Wohnungen entfällt. Damit ist klar: Wir haben in Bayern, anders als andere Länder, weiterhin die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen. Für die Arbeit unserer Polizei und unseres Verfassungsschutzes ist das unverzichtbar. Das Internet ist längst zur Drehscheibe für die Anwerbung von Attentätern und radikalen Islamisten geworden, es ist Informationsplattform für die Vorbereitung terroristischer Anschläge. Es wäre fatal, wenn wir im Kampf gegen den internationalen Terrorismus technisch hinterher hinken würden. Wir brauchen im Notfall Zugriff auf die Daten von Terroristen", sagte Innenminister Joachim Herrmann zum heute vorgelegten Gesetzesantrag der Regierungskoalition zur Änderung des Polizeiaufgaben- und Verfassungsschutzgesetzes.
Der Innenminister betonte, dass auch künftig die Zuständigkeit der Präsidenten der Polizeipräsidien, des Bayerischen Landeskriminalamtes und des Landesamtes für Verfassungsschutz zur Anordnung von Online-Durchsuchungen in Eilfällen erhalten bleibe: "Diese Eilkompetenz ist dringend notwendig, da nicht immer Zeit für die Einholung eines richterlichen Beschlusses bleibt. Unsere Sicherheitsbehörden müssen schnell handeln können, insbesondere wenn es ? wie bei terroristischen Anschlägen ? um Menschenleben geht. Die Eilkompetenz besteht nur in seltenen Ausnahmefällen, sie ist gerichtlich voll überprüfbar." Neu im Gesetzesentwurf ist, dass die Anordnung und Überprüfung von Online-Durchsuchungen durch ein Kollegialgericht und nicht einen Einzelrichter erfolgen soll.
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Datum: 12.05.2009 - 19:21 Uhr
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