OLG Köln: Haftung von Eheleuten bei Urheberrechtsverletzungen
ID: 892831
Ein Internetanschlussinhaber soll nicht generell für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner haften müssen.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 16.5.2012 (Az.:6 U 239/11) soll das OLG Köln festgelegt haben, dass eine Internetanschlussinhaberin nicht pauschal für Urheberrechtsverletzungen des Ehemannes haften muss.
In dem konkreten Fall hatten die Kölner Richter sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Inhaberin eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen ihres verstorbenen Ehegatten belangt werden könne. Der Beklagten wurde wohl vorgeworfen, innerhalb eines kurzen Zeitraums, über den Internetanschluss der Beklagten, zwei Mal ein Computerspiel öffentlich zum Download angeboten zu haben. Darin sah die Klägerin, als Inhaberin der Lizenzrechte an dem entsprechenden Spiel, eine Urheberrechtsverletzung.
Die Beklagte stritt jedoch ab, diese Handlung vorgenommen zu haben, da der Internetanschluss hauptsächlich durch ihren inzwischen verstorbenen Ehemann genutzt worden sei. Der Klage wurde stattgegeben. Die Beklagte wurde durch das Landgericht Köln zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt.
Das Oberlandesgericht wies die Klage jedoch im Rahmen der Berufung ab und hob das Urteil des Landgerichtes auf.
Von Bedeutung sei gewesen, wer zu beweisen habe, ob der Inhaber des Anschlusses selbst oder aber ein Dritter das Urheberrecht verletzt hat. Nach der herrschenden Rechtsprechung spreche wohl eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber selbst auch der Täter sei. Da die Anschlussinhaberin in der zu entscheidenden Konstellation jedoch einen anderen denkbaren Geschehensablauf aufgezeigt hatte, müsse ausnahmsweise der Inhaber des Lizenzrechts die Täterschaft nachweisen. Da ein solcher Beweis von der Klägerin nicht geführt werden konnte, war anzunehmen, dass der Ehemann der Beklagten Verletzer gewesen sei. Da der Beklagten auch keine Kenntnis von dem rechtswidrigen Tun oder bei Bestehen einer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden konnte, hob das Gericht das Urteil auf und wies die Klage ab.
Im Fall einer Urheberrechtsverletzung empfiehlt es sich stets, schnellstmöglich rechtliche Hilfe einzuholen, um damit von Anfang an richtig reagieren zu können. Ein im Urheberrecht tätiger Anwalt kann im Falle einer Urheberrechtsverletzung umfassend und einzelfallbezogen sämtliche sich aus der Urheberrechtsverletzung ergebenden Handlungsmöglichkeiten prüfen.
http://www.grprainer.com/Filesharing-Musikdownload-Abmahnung.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 18.06.2013 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 892831
Anzahl Zeichen: 2722
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 259 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Köln: Haftung von Eheleuten bei Urheberrechtsverletzungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Arbeitsrecht: Fristversäumnis kann zur Abweisung der Klage führen ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einer neuen Entscheidung des BAG soll in jüngster Vergangenheit festgestellt worden sein, dass Urlaubsansprüch
Vielfältige Verwendungszwecke der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Verwendungszweck einer GmbH muss nicht zwangsläufig in der Realisierung erwerbswirtschaftliche Gewinne liegen.
Tierarzttätigkeit keine haushaltsnahe Dienstleistung ...
Nach dem Einkommensteuergesetz können für haushaltsnahe Dienstleistungen jährlich maximal 4.000 Euro von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Honorare, die ein Tierarzt für seine Tätigkeiten verlangt, zählen nicht dazu. Nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG, einer Tochter des Vorsorge-S
Geschlossene Investmentfonds: Widerrufsrecht der Anleger ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm soll entschieden haben, dass für Anleger eines geschlossenen Investmentfonds auch




