DGAP-News: Effecten-Spiegel AG: Effecten-Spiegel AG fordert Klarheit bei MAN

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Effecten-Spiegel AG: Effecten-Spiegel AG fordert Klarheit bei MAN

20.06.2013 / 17:13

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Effecten-Spiegel AG fordert Klarheit bei MAN

Die Effecten-Spiegel AG hat heute gegen die MAN SE Auskunftsklage beim
Landgericht München eingereicht. Auf der diesjährigen Hauptversammlung der
Gesellschaft Anfang Juni hatte die Effecten-Spiegel AG durch die sie
vertretende Düsseldorfer Kanzlei Dreier Riedel Rechtsanwälte zahlreiche
Fragen zum geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der
Volkswagen AG gestellt, die zum Teil nicht oder nur unzureichend
beantwortet wurden. Daher fordert sie nun gerichtlich Auskunftüber die
geschuldeten Angaben ein. Die eingereichte Auskunftsklage richtet sich
nicht gegen die Durchführung des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages. Die Angemessenheit des viel zu niedrigen
Angebotspreises von 80,89 Euro je MAN-Aktie wird die Effecten-Spiegel AG
nach Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in einem gesonderten
Spruchverfahren gerichtlich prüfen lassen.


Ende der Corporate News

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217453 20.06.2013


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Datum: 20.06.2013 - 17:13 Uhr
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