Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Vergewaltigung von zwei kleinen Mädchen
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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Vergewaltigung von zwei kleinen Mädchen
Der Angeklagte, der nach den Taten zunächst unauffällig weiterhin in Dresden lebte, wurde im Sommer 2008 durch ein DNA-Massenscreening als Täter ermittelt. Das Landgericht Dresden verurteilte ihn in erster Instanz u. a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren; darüber hinaus verurteilte es den Angeklagten, dem durch die erste Tat verletzten Mädchen ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 ? zu zahlen und stellte seine Pflicht zum Ersatz der aus der Tat entstehenden künftigen materiellen und immateriellen Schäden fest.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 6. Mai 2009 ? 5 StR 131/09
Landgericht Dresden ? 2 Kls 612 Js 28161/08 ? Urteil vom 11. Dezember 2008
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Datum: 13.05.2009 - 17:32 Uhr
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