WOLFF: Waffenrecht - Regierungsvorschläge untauglich
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WOLFF: Waffenrecht - Regierungsvorschläge untauglich
Der Regierungsbeschluss zum Waffenrecht ist untauglich zur Erhöhung der inneren Sicherheit. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird.
Entscheidend ist, den Vollzug des bestehenden Waffenrechts zu verbessern. Hier muss die Kontrolle der Aufbewahrungspflichten tatsächlich verbessert werden. Aber dabei muss das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sorgfältig beachtet werden. Es ist nicht einsichtig, warum unangemeldete Kontrollen eingeführt werden, wenn es bislang noch nicht einmal angemeldete gegeben hat. Bessere Kontrollen setzen einen stärkeren personellen und materiellen Einsatz der Bundesländer voraus. Am Personalmangel und damit dem eigentlichen Problem des Waffenrechtsvollzugs ändert der Koalitionsbeschluss nichts.
Das Verbot von Spielen wie Paintball und Laserdom ist Aktionismus. Wer das als "menschenverachtendes" Spiel mit "simulierter Tötungsabsicht" verbieten will, der müsste auch das olympische Sportfechten, Boxen oder auch Völkerball verbieten.
Die Vorschrift von Blockiersystemen wirft erhebliche Fragen hinsichtlich des Sicherheitsgewinns auf. Waffenexperten haben die minutenschnelle Überwindbarkeit von reinen Lauf-Sicherungssystemen wiederholt demonstriert.
Zwar begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion die Amnestieregelung zur Rückgabe illegaler Waffen sowie die vorgezogene Einführung eines zentralen Waffenregisters. Der Beschluss der Bundesregierung ist dennoch Aktionismus. Im Hauruck-Verfahren soll eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen werden, ohne dass die bisherigen Verschärfungen nach dem Amoklauf von Erfurt überhaupt auf ihre Wirksamkeit evaluiert worden sind. Ohne eine Sachverständigenanhörung des Innenausschusses darf diese einschneidende Gesetzesvorlage nicht durch den Bundestag gepeitscht werden.
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Datum: 13.05.2009 - 17:41 Uhr
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