Soforthilfe-Maßnahmen für vom Hochwasser betroffene Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtsc

Soforthilfe-Maßnahmen für vom Hochwasser betroffene Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft laufen an

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Soforthilfe-Maßnahmen für vom Hochwasser betroffene Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft laufen an



(pressrelations) -
Mit Hilfe der bereitgestellten Bundesmittel können die Länder ihre geplanten Soforthilfeprogramme für vom Hochwasser betroffene Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft nunmehr auf den Weg bringen. Die Länder planen für diesen Wirtschaftszweig nach derzeitigem Stand Soforthilfemaßnahmen in Höhe von rund 120 Millionen Euro.

Der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent an den Ländermaßnahmen. Grundlage der Bundesbeteiligung sind Verwaltungsvereinbarungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit den jeweils betroffenen Ländern. Mit Sachsen-Anhalt hat das BMELV eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung bereits abgeschlossen. Mit weiteren Ländern wird das Bundesministerium in den nächsten Tagen entsprechende Vereinbarungen abschließen. Für die Finanzierung der Soforthilfen stellt der Bund außerplanmäßig Mittel zur Verfügung. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages berät darüber am 24. und 26. Juni in Berlin.

"Wir haben als Bundesregierung unseren Teil getan, um das Versprechen von unbürokratischen und schnellen Hilfen für die von Überschwemmungen betroffenen Betriebe einzulösen", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Montag in Berlin. Nun seien die betroffenen Länder am Zug, dieses Angebot schnell wahrzunehmen, indem sie mit dem BMELV die notwendigen Verwaltungsvereinbarungen für die Umsetzung der Hilfen im Agrarsektor abschließen.

Der Entwurf des Aufbauhilfegesetzes, der am 24. Juni 2013 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sieht vor, dass die gezahlten Soforthilfen später aus dem Aufbauhilfefonds erstattet werden. Damit haben die betroffenen Länder die nötige Sicherheit, dass sie auch hinsichtlich der Soforthilfen von den Vorteilen des vom Bund und allen Ländern finanzierten Fonds profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Länder mit dem BMELV bis zum 26. Juni Verwaltungsvereinbarungen über die Rahmenregeln zur Ausgestaltung der Soforthilfen abschließen.



Im Rahmen der Soforthilfen der Länder beteiligt sich der Bund an Maßnahmen zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und der Binnenfischerei. Entschädigt werden Aufwuchsschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ebenso wie Verlust von Vieh sowie der Verlust und die Beschädigung von Wirtschaftsgütern, Betriebsgebäuden, Maschinen, Anlagen, Flächen und Betriebsmitteln.

In den Aufbauhilfefonds wird der Bund acht Milliarden Euro einzahlen. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen und von 2020 bis 2033 durch direkte Zahlungen an den Bund. Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den vom Hochwasser im Mai und Juni 2013 betroffenen Ländern zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur.

Wie berichtet, hatte sich das BMELV mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank ab sofort Liquiditätshilfedarlehen für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland anbietet, die von Schäden durch Hochwasser oder heftige Regenfälle betroffen sind. Diese Förderdarlehen werden jetzt zu besonders günstigen Konditionen angeboten. Laufzeit und Zinsbindung betragen vier oder sechs Jahre bzw. zehn Jahre mit fünfjähriger Zinsbindung. Die Darlehen sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Ebenfalls zu sehr günstigen Konditionen finanziert die Rentenbank im Rahmen ihres Programms "Wachstum" Ersatzbeschaffungen sowie die Reparatur von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

Die Rentenbank hat eine Service-Nummer für Kreditanfragen eingerichtet: 069/2107-700. Informationen gibt es auch im Internet unter www.rentenbank.de.

Eine weitere Maßnahme, die bereits umgesetzt wurde: Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die landwirtschaftliche Alters- und Krankenkasse können auf Antrag fällige Sozialversicherungsbeiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Landwirte verbunden wäre. Sie sind vom Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten worden, dieses Instrument unter Berücksichtigung der individuellen Bedingungen der betroffenen Betriebe einzusetzen.


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Datum: 24.06.2013 - 18:21 Uhr
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