Computer, Handys und Tablets steuerlich absetzen
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Arbeitnehmer können die Anschaffungskosten sowie Internet- und Telefonkosten bei der Steuererklärung geltend machen

(firmenpresse) - Wichtige Information für alle Arbeitnehmer: Bei der Steuererklärung können privat angeschaffte Computer, Handys sowie deren Internet- und Telefonkosten steuerlich geltend gemacht werden, falls diese beruflich genutzt werden. Auf diese Weise lassen sich jährlich mehrere Hundert Euro einsparen. Steuerberater wie die Kanzlei Trimborn. Tackenberg. Partner machen auf die Nachweispflicht bei sogenannten "Werbungskosten" aufmerksam.
Werbungskosten: Schriftlicher Nachweis empfehlenswert
Da der Anteil der beruflichen Nutzung von Computer, Handy oder Tablet ausschlaggebend ist, sollte bei der Steuererklärung immer ein entsprechendes Schreiben beigefügt werden. Hier reicht eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, der die berufsbedingte Nutzung bestätigt. Eine weitere Möglichkeit ist ein dreimonatiges Protokoll durch den Arbeitnehmer, in dem alle beruflichen Arbeiten am entsprechenden Gerät zusammenfasst werden.
Telefon- und Internetkosten ebenfalls Werbungskosten
Auch die Kosten für Telefon und Internet lassen sich bei den Werbungskosten aufführen. Maximal sind 20 Euro monatlich von der Steuer abzusetzen, das heißt 240 Euro im Jahr. Bis zu diesem Betrag müssen keine Nachweise an das Finanzamt geliefert werden.
Die aktuelle Ausgabe der test beschäftigt sich ebenfalls mit dem Thema, wie man bei der Anschaffung von Handy, Tablet oder Computer Steuern sparen kann.
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Trimborn . Tackenberg . Partner mit Sitz in Düsseldorf und Oberhausen ist eine erfahrene Kanzlei mit den Schwerpunkten Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Seit 1978 beraten die Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellten sowie freien Mitarbeiter und Kooperationspartner ihre Klienten umfassend und individuell.
Trimborn. Tackenberg. Partner GbR
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Datum: 25.06.2013 - 11:28 Uhr
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