Presseverleger fordern konsequente Anwendung des EU-Kartellrechts / Wettbewerbsverfahren der Europäischen Kommission gegen Google - AT.39.740
ID: 897398
Zeitschriftenverleger und ihre Wirtschaftsverbände fordern
EU-Wettbewerbskommissar JoaquÃn Almunia auf, die von der EU
Kommission im April dieses Jahres veröffentlichten
Verpflichtungszusagen Googles zur Beseitigung des Vorwurfs eines
Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Suchmaschine vollumfänglich
zurückzuweisen.
Der Präsident des Beschwerdeführers VDZ Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger, Prof. Dr. Hubert Burda, erklärte hierzu: "Wenn
Google nicht umgehend grundlegend verbesserte Vorschläge präsentiert,
rufen wir die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden
rechtlichen Instrumente zu nutzen, einschließlich einer formalen
Mitteilung der Beschwerdepunkte mit effektiven Abhilfemaßnahmen. Eine
faire und diskriminierungsfreie Suche mit gleichen Kriterien für alle
Webseiten stellt eine essentielle Voraussetzung für eine erfolgreiche
Entwicklung des europäischen Medien- und Technologiesektors dar."
In diesem Zusammenhang unterstrich der Präsident des
Beschwerdeführers Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
Helmut Heinen: "Mindestanforderung muss sein, dass Google alle
Dienste, einschließlich seiner eigenen, den genau gleichen Vorgaben
unterwirft, also alle Seiten nach denselben Algorithmen durchsucht,
indexiert, bewertet, darstellt und sanktioniert und nicht ohne
vorherige Zustimmung Inhalte Dritter über dasjenige hinaus nutzt, was
für die Navigation in der allgemeinen Google-Suche wirklich
unerlässlich ist."
Ein detailliertes Dokument der Verbände, welches die nachteiligen
Effekte der Tätigkeiten von Google beschreibt, steht unter
http://bit.ly/1a9KtnW zur Verfügung.
Zum Hintergrund:
Die vorläufigen Ergebnisse der EU Kommission im laufenden
Verfahren zeigen:
- Google beherrscht im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die
Märkte für Online-Suche und Suchmaschinenwerbung, mit einem
Marktanteil von über 90 Prozent in den meisten europäischen Ländern.
Da die entsprechenden Märkte durch hohe Markteintrittsbarrieren und
Netzwerkeffekte gekennzeichnet sind, ist es unwahrscheinlich, dass
ein anderer Online-Suchanbieter Google ersetzen wird
- Google bewirbt seine spezialisierten Such-Dienste derart, dass in
einer unangemessen Art und Weise Traffic von Konkurrenten zu eigenen
Diensten hin geleitet werden - Google hat seine marktbeherrschende
Stellung insbesondere durch die Begünstigung eigener Dienste und die
unautorisierte Nutzung fremder Inhalte, wie Bewertungen oder
Nachrichten, missbraucht Googles Vorschläge, diese Bedenken der
EU-Kommission auszuräumen, sind aus Sicht der europäischen
Presseverleger offensichtlich unwirksam. Es ist auch nicht
ersichtlich, wie sie durch etwaige Änderungen so verbessert werden
könnten, dass die missbräuchliche Suchmanipulation und die Nutzung
fremder Inhalte beendet und effektiver Wettbewerb wiederhergestellt
werden könnte.
Die Vorschläge manifestieren die Bevorzugung und visuelle
Hervorhebung eigener Dienste, statt solche Mechanismen auszuschließen
- Die vorgeschlagene Kennzeichnungslösung wird allenfalls
Google-Diensten mehr Klicks zuführen
- Bezahlte Links zu Wettbewerbern liefern Google ein weiteres
Instrument zur zusätzlichen Verfestigung seiner marktbeherrschenden
Stellung - Google kann weiterhin wertvolle fremde Inhalte
umfangreich und ohne Zustimmung nutzen
- Die vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Blockade von Googles
Zugriff auf Inhalte machen Seiten faktisch unsichtbar
- Die Vorschläge tragen nicht dazu bei, den Wettbewerb in der
Online-Suche oder in benachbarten Märkten zu fördern
Die europäischen Presseverleger fordern die EU-Kommission auf, den
Vorschlag von Google nicht zu akzeptieren, ebenso wenig wie
veränderte Zugeständnisse, die nicht die folgenden
Mindestanforderungen erfüllen:
- gleiche Such- und Darstellungskriterien für alle Webseiten,
ein-schließlich Googles eigenen Diensten. Google muss alle Dienste,
einschließlich eigener, den genau gleichen Vorgaben unterwerfen, also
alle nach denselben Algorithmen crawlen, indexieren, ranken,
darstellen und sanktionieren;
- keine Nutzung von Inhalten von Presseverlegern (Zeitungs- und
Zeitschriftenverleger) ohne vorherige Zustimmung, die über dasjenige
hinausgeht, was für die Navigation in der horizontalen Suche wirklich
unerlässlich ist
- eine Möglichkeit, Informationen auf einer Webseite separat
maschinenlesbar zu kennzeichnen, um Nutzungsrechte und -grenzen für
die Verwertung dieses Inhalts auszudrücken
- keine direkte oder indirekte Bestrafung von Seiten, die die Nutzung
ihrer Inhalte einschränken; und
- keine begünstigende Behandlung von Nachrichten-Aggregatoren
gegenüber Online-Presseportalen
Die Kommission verhandelt seit Mai 2012 mit Google über eine
Einigung. Betrachtet man das bisherige Ergebnis, erwarten wir von der
Kommission durch die Mitteilung der Beschwerdepunkte ein formales
Untersagungs-verfahren einzuleiten, wenn Google nicht sehr bald ernst
zu nehmende Zusagen unterbreitet, welche die oben angeführten
Mindestanforderungen erfüllen.
Die Kommission hat Beschwerdeführer und interessierte Parteien
dazu aufgefordert, zu den durch Google vorgeschlagenen
Verpflichtungszusagen bis zum 27. Juni Stellung zu nehmen. Danach
wird die Kommission entscheiden, ob sie das Angebot annimmt und die
Verpflichtungszusagen für Google bindend erklärt und damit die
Ermittlungen ohne Untersagungsverfügung oder ein Bußgeld abschließt.
Diese Position wird getragen von den offiziellen Beschwerdeführern
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ), Asociación de Editores de Diarios
Es-pañoles (AEDE) und ihren europäischen Verbänden und deren
Mitgliedern European Magazine Media Association (EMMA), European
Newspaper Publishers Association (ENPA), European Publishers Council
(EPC) and Online Publishers Association Europe (OPA Europe) sowie den
weiteren Verlegerverbänden Aikakausmedia / Aikakauslehtien (AKM),
Association luxembourgeoise des éditeurs de journaux (AL),
Asocia-ción de Revistas de Información (ARI), Czech Publishers'
Association, Federazione Italiana Editori Giornali (FIEG),
Mediebedriftenes Land-sforening, National Newspapers Of Ireland (NN),
The Newspaper So-ciety (NS), Nieuwsmedia (NDP), Polish Chamber of
Press Publishers (WP), Professional Publishers Association (PPA),
Sanomalehtien Liitto (SL), Sveriges Tidskrifter (SMPA), The Swedish
Media Publishers' As-sociation (TU), Union des Editeurs de la Presse
Périodique (UPP), SCHWEIZER MEDIEN, Austrian Newspaper Association
(VÖZ).
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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Datum: 25.06.2013 - 11:33 Uhr
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