"Steuern zahlen - was geht mich das an"

"Steuern zahlen - was geht mich das an"

ID: 89838

Wenn es nach dem Fiskus geht, sind Rentner auch nur Steuerzahler!



(firmenpresse) - Essen, 14. Mai 2009***** Wer in diesem Jahr (2009) aufs Altenteil geht, muss 58 Prozent seiner Rentenbezüge versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt für jeden weiteren Jahrgang schrittweise an. Im Jahr 2040 werden die 100% erreicht sein. Grund hierfür ist die Einführung der sogenannten "Nachgelagerten Besteuerung" durch die Regierung Schröder bzw. den damaligen Finanzminister Hans Eichel 2005. Angehenden Ruheständlern, die mit der Auszahlung von Lebensversicherungen oder Sparverträgen rechnen, rät Steuerberater Roland Franz, geschäftsführender Gesellschafter von Roland Franz & Partner, rechtzeitig mit einem Steuerberater zusammen zu überlegen, ob sich die Umwandlung von Vermögen beispielsweise in eine private Rentenversicherung oder in Kapitalanlagen, die der Abgeltungssteuer unterliegen, steuersparend rechnet.

Ob überhaupt eine Steuererklärung abgegeben werden muss, lässt sich am ehesten mit folgender Faustformel klären. "Ein lediger Rentner, der seit 2005 (oder früher) eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt, muss ab einer Bruttorente von 15.533,- Euro eine Einkommensteuererklärung abgeben. Für den in 2006 hinzugekommenen ledigen Rentner gilt ein Betrag von 14.936,- Euro und für den 2007 Hinzugekommenen 14.383,- Euro. Bei Ehepaaren verdoppeln sich die Beträge. Aber immer ist Voraussetzung, dass die Einkünfte ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammen", so Steuerberater Roland Franz.

Vielfach erhalten Rentner aber nicht nur gesetzliche Rentenbezüge, sondern auch noch eine Pension oder Betriebsrente oder sie haben Zins- oder Mieteinnahmen. Liegen die Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag und dem Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 801,- Euro/1.602,- Euro (ledig/verheiratet) - 2006 lagen diese noch bei 1.421,- Euro/2.842,- Euro - oder bezieht ein Steuerzahler andere Einkünfte als die aus der gesetzlichen Rentenversicherung, gilt diese Faustformel nicht. Im Zusammenhang mit weiteren Einkünften besteht generell eine Einkommensteuerpflicht.



Durch die Veränderung der Rechtsgrundlage zur Besteuerung der Alterseinkünfte (so die vornehme Sprachregelung) wird die neue Abgeltungssteuer zunehmend zu einem Thema für heutige und noch mehr für angehende Ruheständler. Was z. B. tun, wenn eine Lebensversicherung oder ein Banksparvertrag ausgezahlt wird? Ist es künftig einträglicher, Ersparnisse in abgeltungssteuerpflichtige Geldanlagen oder in private Zusatzrenten zu investieren? "Exakt beantworten lässt sich die Frage nur für den Einzelfall. Grob gerechnet gilt: für Rentner, deren Steuerbelastung auf den letzten Euro mehr als 25 Prozent beträgt, lohnen sich Kapitalanlagen, die der Abgeltungssteuer unterliegen", rät Steuerberater Roland Franz.

Für (angehende) Ruheständler mit hoher Steuerbelastung können Bankauszahlpläne mit festem Zins oder Renten aus Investmentfonds steuerlich aber auch wirtschaftlich ein attraktives Zusatzeinkommen auf Zeit bringen. Fazit: Rentner müssen künftig mit einer steigenden Steuerbelastung rechnen, die neue Abgeltungssteuer begrenzt die Belastung von Zinseinnahmen auf 25 Prozent. Ob sich die Umwandlung von Vermögen in eine private Rentenversicherung rechnet, prüft am besten Ihr Steuerberater.

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Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



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Datum: 14.05.2009 - 14:25 Uhr
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