DGAP-Adhoc: Rücker AG: Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens; Abschluss eines Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung
ID: 898522
26.06.2013 15:38
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Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG
26. Juni 2013: Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens
sowie der Absicht der ATON Engineering AG zum Abschluss eines
Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung auf EUR 16,23 je
Stückaktie
Die ATON Engineering AG mit Sitz in Hallbergmoos hat mit heutigem Schreiben
an die Rücker Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden (ISIN DE0007041105)
ihr am 3. Mai 2013 gestelltes Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG
i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG bestätigt, die Hauptversammlung der
Rücker Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre auf die ATON Engineering AG gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen zu lassen. Sie hat weiterhin ihre Absicht zum
Abschluss eines Verschmelzungsvertrages, mit der die Rücker
Aktiengesellschaft auf die ATON Engineering AG verschmolzen werden soll und
in deren Zusammenhang der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen
soll, bestätigt. Die ATON Engineering AG hält weiterhin mehr als 90% des
Grundkapitals der Rücker Aktiengesellschaft.
Die ATON Engineering AG hat mitgeteilt, dass sie die an die
auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene
Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5
UmwG auf EUR 16,23 je Stückaktie der Rücker Aktiengesellschaft festlegt.
Der Vorstand der Rücker Aktiengesellschaft beabsichtigt, den
Verschmelzungsvertrag zwischen der ATON Engineering AG und der Rücker
Aktiengesellschaft am 28. Juni 2013 abzuschließen. Die Hauptversammlung der
Rücker Aktiengesellschaft zur Fassung des Übertragungsbeschlusses soll
voraussichtlich am 23. August 2013 stattfinden.
Wiesbaden, den 26. Juni 2013
Rücker Aktiengesellschaft
DerVorstand
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Kreuzberger Ring 40
65205 Wiesbaden
Deutschland
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Datum: 26.06.2013 - 15:43 Uhr
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