Börsen-Zeitung: Am längeren Hebel, Kommentar zur Vereinheitlichung der Verschuldungsquotenberechnu

Börsen-Zeitung: Am längeren Hebel, Kommentar zur Vereinheitlichung der Verschuldungsquotenberechnung durch den Baseler Ausschuss, von Bernd Neubacher.

ID: 898743
(ots) - Endlich: Der Baseler Ausschuss der
Bankenaufseher hat eine einheitliche Definition des
Fremdkapitalhebels von Banken vorgelegt, für das Verhältnis von
Bilanzsumme zum Eigenkapital. Das wird den Vergleich von gemäß
US-GAAP bilanzierenden Banken mit nach internationalen
Rechnungsregeln verfahrenden Instituten erleichtern. Was die den
Schuldenhebel verkürzende Saldierung von Derivaten angeht, folgt das
Papier dabei eher den strikteren Vorgaben der international gültigen
IFRS-Normen als den großzügiger gestalteten Regeln von US-GAAP:
Infolge sich verlängernder Bilanzen werden US-Banken also gemäß
Baseler Definition künftig weitaus höher verschuldet dastehen als
bisher. Ob man dort weiter so engagiert wie bisher die Überlegenheit
der Leverage Ratio gegenüber dem Prinzip der Risikogewichtung von
Aktiva herausstellen wird?

Auch europäische Häuser haben aber wenig Anlass zu frohlocken,
erhöht das Baseler Papier doch die Wahrscheinlichkeit, dass die
Regulierer die Leverage Ratio, nun einheitlich zu handhaben, nach
einer Beobachtungsphase 2018 als verbindliche Mindestvorgabe
einführen. Manche Bank, die sich bisher auf die Reduktion von
Risikoaktiva konzentrierte, wird sich strecken müssen, eine an IFRS
angelehnte Leverage Ratio zu meistern. Im Vergleich mit den
Risikoaktiva mag ihr Kernkapital üppig erscheinen, auch weil
Staatsanleihen null Risiko beigemessen wird. Stellt man das
Kernkapital aber ins Verhältnis zu sämtlichen Aktiva, schnurrt die
Eigenkapitalausstattung rasch auf Quoten zusammen, die weit entfernt
sind von jenen, die ein Betrieb zeigen muss, damit die Bank ihn für
kreditwürdig hält.

Über Vor- und Nachteile von Schuldenquote einer- und
Risikogewichtung andererseits wird daher diskutiert werden, bis der
Baseler Ausschuss über die verbindliche Einführung der Leverage Ratio


entschieden hat. Dabei ist längst klar: Mit ihrer Ignoranz gegenüber
Risiken taugt die Schuldenquote nicht als einziger Maßstab der
Regulierung. Unverzichtbar aber ist sie als Ergänzung der nach
Risikoaktiva und oft anhand bankinterner Modelle berechneten
Kernkapitalquoten, und dies nicht nur, weil der Glaube an Modelle und
die Berechenbarkeit von Risiken in der Krise gelitten hat: Die
Leverage Ratio wirkt Regulierungsarbitrage entgegen. Damit verlängert
sie den Hebel, an dem Aufseher und Investoren sitzen.

Wer etwa im Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank liest, dass
der Fremdkapitalhebel großer deutscher Banken 2008 im Einzelfall mehr
als 70 betrug, wundert sich nicht darüber, dass die Krise manches
Haus aus der Kurve trug.

(Börsen-Zeitung, 27.6.2013)



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