Digitale Nutzung verwaister und vergriffener Werke wird verbessert
ID: 899724
Digitale Nutzung verwaister und vergriffener Werke wird verbessert
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Aus diesem Anlass erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die digitale Welt hat das Potenzial, jedem den Zugang zu Kultur zu ermöglichen. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Chance nutzen, noch viel mehr Werke einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei verwaisten Werken ist der Urheber unauffindbar und eine Nutzung deshalb bislang unmöglich. Zukünftig können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden.
Auch vergriffene Werke können künftig leichter digitalisiert und in gemeinnützigen Einrichtungen über das Internet verfügbar gemacht werden.
Mit einem Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler bringen wir Autoren und Nutzer näher zueinander und stärken die Wissenschaft. Wenn die Öffentlichkeit eine Forschungsarbeit fördert, ist es nur gerecht, wenn diese nach Fertigstellung ins Internet gestellt werden kann. Um die Verlagsinteressen zu berücksichtigen, haben wir hier eine Karenzzeit von 12 Monaten geregelt.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf dient zunächst der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/28 vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches Recht. Bei verwaisten Werken handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, deren Rechtsinhaber auch durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können. Die Richtlinie muss bis zum 29. Oktober 2014 umgesetzt werden. Sie schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass öffentlich zugängliche und im Gemeinwohl errichtete Institutionen, insbesondere Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Print-, Musik- und Filmwerke, so genannte verwaiste Werke digitalisieren und online verfügbar machen können. Diese Nutzung von verwaisten Werken war bislang nicht möglich, weil urheberrechtlich geschützte Inhalte grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers genutzt werden dürfen, diese Zustimmung aber bei verwaisten Werken gerade nicht eingeholt werden kann, weil die Rechtsinhaber nicht bekannt sind oder nicht ermittelt werden können. Der Gesetzentwurf schlägt nunmehr Regeln vor, die im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie eine Nutzung verwaister Werke gesetzlich für zulässig erklären.
Auch die Nutzung von vergriffenen Printwerken soll im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben erleichtert werden. Dies soll wiederum nur für öffentlich zugängliche und im Gemeinwohl errichtete Institutionen gelten, insbesondere Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie sollen auch vergriffene Werke online zugänglich machen. Die einschränkenden Voraussetzungen wahren dabei die Rechte der Rechtsinhaber. Diese Regelung kann wegen der Vorgaben des europäischen Rechts nicht als neue Schrankenregelung im Urheberrechtsgesetz ausgestaltet werden. Vielmehr sind Regelungen in das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) einzufügen, das die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften gestaltet.
Darüber hinaus wird ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika eingeführt. Dies gilt für Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Förderung von Forschungsprojekten oder an einer institutionell geförderten außer-universitären Forschungseinrichtung entstanden sind. Der Autor der Beiträge erhält danach das Recht, seinen Beitrag nach einer Frist von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung zu nicht gewerblichen Zwecken erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Wolf Albin, Piotr Malachowski, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
PresseKontakt / Agentur:
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Wolf Albin, Piotr Malachowski, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse(at)bmj.bund.de
Datum: 28.06.2013 - 09:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 899724
Anzahl Zeichen: 4414
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 219 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Digitale Nutzung verwaister und vergriffener Werke wird verbessert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen. Der von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von dem Bundes
Wir verlieren mit Winfried Hassemer einen großen Rechtsdenker ...
Zum Tod des früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer erklärt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: "Mit großer Bestürzung habe ich vom Tod von Winfried Hassemer erfahren. Wir verlieren mit ihm eine
Vorratsdatenspeicherung: Endlich über Sinn und Unsinn ehrlich nachdenken ...
Zu den heute vorgelegten Schlussanträgen des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes zu der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie erklärt die geschäftsführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Vorratsdatenspeicherung ist auf europarechtlichem Treibsand gebau
Weitere Mitteilungen von Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Kulturclub.de wechselt Eigentümer ...
Berlin, 28.6.13 TwoTickets.de übernimmt zu Ende Juni die Seite Kulturclub.de (http://www.kulturclub.de/). Der Kulturclub startete 2006 als Unterprojekt des kulturkurier und wurde als Freikarten Club und Rezensionsplattform konzipiert. TwoTickets.de unterhält einen eigenen Veranstaltungskalender un
Neue OZ: Kommentar zu Theater/Kunst/Leute ...
Grenze der Freiheit Kunst darf provozieren, irritieren, erschüttern. Nichts ist langweiliger als eine Kunst, die nur Erwartungen erfüllt. Aber darf Kunst menschenverachtend sein, die Unfreiheit feiern, nichts als Ekel erregen? Die Freiheit der Kunst ist mit Recht weit gesteckt. Aber deck
Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zu Sat1: ...
Sat1 ist in der Zuschauergunst deutlich hinter ZDF, ARD und RTL zurückgefallen. Jetzt soll alles besser werden. »Deutschlands schönstes Unterhaltungsfernsehen« verspricht Sat1-Geschäftsführer Nicolas Paalzow vollmundig. Hier sind aber größte Zweifel angebracht. »Big Brother« kehrt zurÃ
WAZ: Einfach mal in die Augen blicken - Kommentar von Birgitta Stauber-Klein ...
Wer ein Smartphone besitzt, hat immer etwas zu tun. Dabei spielt es keine Rolle, ob fünf Minuten an der Bushaltestelle zu überbrücken sind oder die stundenlange Zugfahrt. Das ist praktisch, denn wer ein Smartphone besitzt, ist nicht allein. Die virtuellen Freunde sind immer dabei, schwätzen,




