Als Arbeitnehmer selbst auf Schutzmaßnahmen achten
ID: 900433
Der Arbeitnehmer ist natürlich genauso dazu verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten. Ferner ist er aber auch dazu verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich zu melden. Beispielsweise wenn eine Maschine kaputt ist oder eine Schutzkleidung Risse hat. Damit bringt er unter Umständen nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr. Im Zweifelsfall müssen Arbeitnehmer auch mit Nachdruck auf die Sicherheitsbestimmungen bestehen, sollte der Arbeitgeber nicht die notwendige Motivation dazu aufbringen. Bei Verstößen können dem Arbeitgeber Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten aufgedrückt werden. Es gilt zudem: Sollten die Schutzmaßnahmen nicht von Arbeitergeberseite eingehalten werden, kann der Arbeiter die Arbeitsaufnahme an dieser Stelle verweigern. Letztendlich geht es zwar auch um Recht und Versicherungen, doch die Gesundheit sollte und steht über allem.
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Bereitgestellt von Benutzer: Chuck
Datum: 29.06.2013 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Berlin
Kategorie:
Immobilien & Bau & Sicherheit
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.06.2013
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