Umsatzsteuer bei Geschäften im Ausland

Umsatzsteuer bei Geschäften im Ausland

ID: 900664

Die Komplexität des Umsatzsteuerrechts für Handwerksbetriebe bei Bezug zum Ausland - anschaulich vorgetragen von Timo Alexander Böhme, Steuerberater bei ALWISTRA, bei einer Vortragsveranstaltung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade



(firmenpresse) -
Die Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft war das Thema einer Vortragsveranstaltung der Handwerkskammer Brauschweig-Lüneburg-Stade in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Land-Hadeln in Cadenberge.
Als Dozent konnte der Umsatzsteuerexperte Timo Alexander Böhme, Steuerberater bei der Cuxhavener Kanzleigemeinschaft ALWISTRA (Rechtsanwälte und Steuerberater), gewonnen werden. Ihm gelang es, den anwesenden Vertretern der Handwerksbetriebe die teilweise schwere Kost auf verständliche Art und Weise näher zu bringen. Er unterlegte seine Erläuterungen mit praxisnahen Beispielen und konnte dabei die erhebliche Praxisrelevanz veranschaulichen.

Als Dozent konnte der Umsatzsteuerexperte Timo Alexander Böhme, Steuerberater bei der Cuxhavener Kanzleigemeinschaft ALWISTRA (Rechtsanwälte und Steuerberater), gewonnen werden. Ihm gelang es, den anwesenden Vertretern der Handwerksbetriebe die teilweise schwere Kost auf verständliche Art und Weise näher zu bringen. Er unterlegte seine Erläuterungen mit praxisnahen Beispielen und konnte dabei die erhebliche Praxisrelevanz veranschaulichen.

Aber es geht auch komplizierter: wenn ein niederländisches Unternehmen einen deutschen Handwerksbetrieb beauftragt, in Frankreich die Elekroinstallationen eines Hotelneubaus vorzunehmen…muss der Elektroinstallateur dem Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen? Und, wenn ja? Deutsche oder gar niederländische oder französische? Wer Schuldet die Umsatzsteuer und wie kann man sich mögliche Vorsteuer in den entsprechenden Ländern vom Finanzamt zurückholen?
Alle Fragen rund um das Thema „Umsatzsteuer im Auslandgeschäft“ konnten im Rahmen der Veranstaltung natürlich nicht beantwortet werden. Das war aber auch nicht das Ziel. Dem Veranstalter und dem Dozenten ging es vielmehr darum, das Bewusstsein für die besondere Thematik zu schärfen und Ihnen das erhebliche finanzielle Risiko einer falschen umsatzsteuerlichen Beurteilung klar zu machen. Dies ist ihnen gelungen. Bei entsprechenden Auslandssachverhalten werden die Anwesenden bewusster mit der Thematik umgehen und im Zweifelsfall einen Steuer-Experten Ihres Vertrauens mit der Prüfung beauftragen.


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-Steuerberater-
Peter-Henlein-Str. 2-4
27472 Cuxhaven
Tel.: 04721 / 718 500
Fax: 04721 / 718 511
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In Kanzleigemeinschaft:
Karch, Lindschau & Partner, Rechtsanwälte



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Bereitgestellt von Benutzer: grunge07
Datum: 30.06.2013 - 17:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 900664
Anzahl Zeichen: 2455

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Timo Alexander Böhme
Stadt:

Cuxhaven


Telefon: 04721 718500

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.06.2013

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