Gemeinsamer Berufungsausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden veröffentlicht seine erste Ents

Gemeinsamer Berufungsausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden veröffentlicht seine erste Entscheidung

ID: 900777
(ots) -
Der gemeinsame Berufungsausschuss der Europäischen
Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) veröffentlichte seine
Entscheidung eines Berufungsverfahrens, das vom estländischen
Unternehmen SC Capital OÜ gegen einen Beschluss der Europäischen
Bankaufsichtsbehörde EBA angestrengt wurde. Dabei handelt es sich um
das erste Urteil des Berufungsausschusses der Europäischen
Aufsichtsbehörden.

Der Berufungsausschuss gab dem Revisionsantrag statt und wies die
Europäische Bankaufsichtsbehörde an, einen angemessenen Beschluss im
Einklang mit der Berufungsentscheidung zu fassen. Der
Berufungsausschuss ging zu diesem Zeitpunkt noch nicht näher auf die
Grundlagen der Beschwerde ein, derzufolge drei Leiter der
estländischen Niederlassung der Nordea Bank Finland PLC
(http://www.nordea.ee) ungeeignet für ihre Posten seien und von den
nationalen Finanzaufsichtsbehörden ihrer Ämter enthoben werden
sollten.

Der erfolgreiche Revisionskläger wurde von Maksim Greinoman von
der Kanzlei Advokaadibüroo Greinoman & Co. vertreten.

Laut Maksim Greinoman liegt die Bedeutung des Falls für die
europäische Finanzbranche und die allgemeine Öffentlichkeit darin,
dass nun jede Person oder Rechtskörperschaft, die mit der
Tatenlosigkeit ihrer nationalen Finanzaufsicht unzufrieden ist, bei
der Europäischen Bankenaufsicht Beschwerde einlegen und eine Revision
der Vorwürfe erzwingen kann.

Zusammenfassend, so Maksim Greinoman weiter, ist dies die Geburt
eines Systems der privatrechtlichen Durchsetzung von europäischem
Finanzrecht.

Redaktionshinweise:

1: Der Berufungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium der
Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA, ESMA). Er ist für
Beschwerden zuständig, die gegen Behördenentscheidungen vorgebracht
werden. Die Urteile des Berufungsausschusses können vor dem


Gerichtshof der Europäischen Union angefochten werden. Der
Berufungsausschuss setzt sich aus sechs Mitgliedern und sechs
Stellvertretern zusammen. Sein Vorsitzender ist Sir William Blair und
sein Vizevorsitzender ist Juan Fernández-Armesto.

2: Die Pressemitteilung und die Entscheidung des
Berufungsausschusses können von den Websites der Europäischen
Aufsichtsbehörden heruntergeladen werden: http://www.esma.europa.eu/n
ews/ESA-Board-Appeal-publishes-its-first-decision?t=326&o=home ~.

3: Advokaadibüroo Greinoman & Co ist eine auf Wirtschaftsrecht und
Prozessführung spezialisierte Anwaltskanzlei in Tallinn, Estland.
Ihre Website finden Sie unter http://www.greinoman.com.

Kontakt: Maksim Greinoman, Tel. +372-611-9000, Internet
http://www.greinoman.com, E-Mail maksim@greinoman.com

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Datum: 01.07.2013 - 08:04 Uhr
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Kategorie:

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