GRÜNE legen erneut Informationsfreiheitsgesetz für Hessen vor
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GRÜNE legen erneut Informationsfreiheitsgesetz für Hessen vor
Bisher gibt es lediglich eine Vielzahl von Einzelregelungen, etwa Einsichtsrechte in Register und Archive sowie Beteiligungsrechte im Verfahrensrecht. Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass bei besonderem Interesse Recht auf Einsicht in die eigenen Akten besteht. Ein allgemeines Einsichtsrecht für jedermann besteht lediglich im Umweltbereich seit 1994 und durch das Bundesverbraucherinformationsgesetz seit Mai 2008.
"Mit dem Anspruch auf Informationszugang wird der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns erfüllt. Er ist geeignet, die aktive und kritische Beteiligung an der Entwicklung unseres Gemeinwesens zu fördern und die Gefahr von Korruption zu mindern. Das Informationszugangsrecht bietet zudem der Verwaltung zusätzliche Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Bürgernähe und zur weiteren Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe", unterstreicht Frömmrich. Nach Vorstellung der GRÜNEN soll der Datenschutzbeauftragte -wie im Bund und in den meisten anderen Ländern- auch Landesbeauftragter für den Anspruch auf Informationszugang werden.
Den ersten Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz hatten die hessischen Grünen bereits in der 15. Wahlperiode vorgelegt. Nachdem das Bundesinformationsfreiheitsgesetz 2006 in Kraft getreten war, hatte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch im August 2006 einen Gesetzentwurf für ein Landesinformationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Die FDP war in der letzten Legislaturperiode auch durch ihren Einsatz für den Datenschutz aufgefallen. Laut dem Hessischen Datenschutzbeauftragten handelt es sich bei der Informationsfreiheit um die "andere Seite der Medaille des Datenschutzes". "Deshalb erwarten wir von der FDP, dass sie sich in dieser Frage gegen ihren Koalitionspartner durchsetzt und hilft, Hessen aus der Schlusslichtposition in Sachen Informationsfreiheit herauszuholen", so Frömmrich.
Folgende Länder haben bereits ein Informationsfreiheitsgesetz:
Brandenburg
Berlin
Schleswig-Holstein
Nordrhein-Westfalen
Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg
Bremen
Saarland
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Rheinland-Pfalz
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Datum: 15.05.2009 - 13:51 Uhr
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