Neue OZ: Kommentar zu Pflegeversicherung
ID: 902383
Die SPD will die Reform der Pflegeversicherung im Falle eines
Wahlsiegs zur Chefsache machen. Das ist eine richtige Entscheidung,
die jede Regierungspartei für den Herbst treffen sollte. Denn die
Weiterentwicklung der Pflege wird allein schon aufgrund der
Bevölkerungsentwicklung in Deutschland eines der Themen sein, die
nach der Bundestagswahl dringend angegangen werden müssen.
Verschärfen wird sich die Situation zusätzlich, weil die sozialen
Strukturen sich ändern. Familienangehörige oder Nachbarn können oder
wollen immer seltener einspringen.
Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat sich für einen leicht erhöhten
Beitragssatz für die Pflege ausgesprochen. Das ist angesichts der
wachsenden Aufgaben sinnvoll. Allerdings würde es nicht allein
reichen, von den zusätzlichen Einnahmen mehr Fachkräfte einzustellen.
Ändern müssen sich zugleich die Arbeitsbedingungen in den Heimen und
der ambulanten Pflege, sonst wechseln zu viele Beschäftigte in einen
anderen Beruf.
Eine Riesenaufgabe für die Politik wird nach der Wahl zudem die
Umstellung zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sein, den kürzlich
der Pflegebeirat vorgeschlagen hat. Er sollte vom nächsten Bundestag
bald beschlossen werden. Der Übergang zu einem neuen System der
Finanzierung ist kompliziert und wird aus diesem Grund viel Zeit in
Anspruch nehmen.
Christof Haverkamp
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.07.2013 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 902383
Anzahl Zeichen: 1697
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 168 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Pflegeversicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).