WOLFF: US-Spionage: die Kontrolleure der Parlamente sind gefragt
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WOLFF: US-Spionage: die Kontrolleure der Parlamente sind gefragt
In einem Brief an Bundestagpräsident Lammert hat der Vorsitzende des Arbeitskreises für Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion und FDP-Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Hartfrid Wolff um Einberufung der EU-Konferenz der Parlamentarischen Kontrollgremien gebeten, um über Konsequenzen aus den US-amerikanischen und britischen Spionageaktionen gegen EU-Staaten zu beraten. Dazu erklärt Hartfrid WOLFF:
Eine der wesentlichen Konsequenzen aus den aktuellen Berichten zu Spionageaktivitäten der Amerikaner und Briten ist es, die Kontrolle der Nachrichtendienste durch die Parlamente zu stärken. Für Deutschland hat hier die FDP-Bundestagsfraktion bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Schutz unserer Bevölkerung vor Terrorismus macht eine Zusammenarbeit befreundeter Staaten notwendig; aber auch der Schutz der deutschen Bevölkerung vor Eingriffen in die Privatsphäre durch andere Staaten hat höchste Priorität.
Es ist deshalb dringend erforderlich, dass die zuständigen Parlamentarier der EU-Staaten darüber beraten, wie sie sich die Zusammenarbeit der Dienste vor dem Hintergrund der gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis ihrer Staaten gerichteten Spionageaktivitäten der USA und auch Großbritanniens vorstellen.
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Thomas Oppermann, hat leider bislang noch nicht den Auftrag der 7. Konferenz der parlamentarischen Kontrollgremien für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste der EU-Staaten sowie der Schweiz und Norwegens von 2011 in Berlin erfüllt, zu einer Nachfolgekonferenz einzuladen.
Die Aktivitäten der amerikanischen und britischen Sicherheitsbehörden in Deutschland und Europa sorgen aktuell für Besorgnis und Diskussionsstoff, die die Einberufung der Nachfolgekonferenz dringend macht.
Ziel sollte es sein, gemeinsame Standards und Vorstellungen zur Kontrolle der Nachrichtendienste in der EU, der Schweiz und Norwegen zu schaffen, gemeinsame Standards in der Informationsweitergabe und der ggf. gemeinschaftlich ausgeübten Kontrolle zu skizzieren und diese gegenüber den nationalen Diensten durchzusetzen. Der intensivere, regelmäßige Erfahrungsaustausch der Kontrollgremien sollte mit dem Ziel gesucht werden, gemeinsame Vorstellungen von einer strategischen, an den Grund- und Menschenrechten orientierten Tätigkeit der Nachrichtendienste zu formulieren.
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Datum: 03.07.2013 - 15:21 Uhr
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