Wohnraumüberwachung

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Wohnraumüberwachung

Innenminister Joachim Herrmann: Keine Wohnraumüberwachung und keine Online-Durchsuchung in Bayern im Jahr 2008



(pressrelations) - s Innenminister Joachim Herrmann hat dem Bayerischen Landtag mitgeteilt, dass es im Jahr 2008 weder eine sogenannte Online-Durchsuchung noch eine akustische Wohnraumüberwachung nach dem Polizeiaufgabengesetz oder dem Verfassungsschutzgesetz gegeben hat. Herrmann: "Wir hatten im Jahr 2008 nicht einen einzigen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme."

Innenminister Herrmann hofft, dass diese Information zur Sachlichkeit der Diskussion um Online-Durchsuchung und die Befugnisse der Polizei bei der Überwachung von Wohnungen beiträgt. "Schon dieser kleine Ausschnitt aus dem Jahr 2008 zeigt: Unsere Sicherheitsbehörden nutzen das Instrument der Online-Durchsuchung oder der Überwachung von Wohnraum nur im äußersten Ausnahmefall. Sie brauchen diese Maßnahmen nur zur Verhütung schwerster Straftaten wie zum Beispiel der Terrorabwehr. Die oft verbreitete Annahme, der Staat spähe damit seine Bürger aus, wie uns das im letzten Landtagswahlkampf oft unterstellt wurde, wird durch diese Daten klar widerlegt."

Bestätigt sieht sich Herrmann auch durch die Anzahl der von der bayerischen Polizei zur Gefahrenabwehr durchgeführten Wohnraumüberwachungen in den letzten fünf Jahren. Seit dem Jahr 2004 setzte die Polizei diese Maßnahme insgesamt sieben Mal ein, im Jahr 2004 vier Mal, im Jahr 2005 zwei Mal und im Jahr 2006 ein Mal. Auch im Jahr 2007 gab es keine präventivpolizeiliche Wohnraumüberwachung. Das Instrument der Online-Durchsuchung steht den Sicherheitsbehörden erst seit 2008 zur Verfügung.


Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
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Datum: 18.05.2009 - 12:41 Uhr
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