Umsetzung des Fiskalvertrags bestätigt
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Umsetzung des Fiskalvertrags bestätigt
Die Länder haben heute dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags zugestimmt. Es kann damit Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung übergeben werden.
Das Gesetz enthält bestimmte europäische Fiskalregeln, die im nationalen Recht zu verankern sind. Hierzu zählt insbesondere, dass die Einhaltung der mittelfristigen Haushaltsziele im Sinne des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts verbindlich und dauerhaft garantiert wird. Erhebliche Abweichungen von diesen Zielen sollen daher zukünftig einen automatischen Korrekturmechanismus auslösen.
Der Bundesrat hatte den Beschluss des Bundestages am 1. März 2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um zu einer abschließenden Regelung über die vom Bund an die Länder zu zahlenden "Entflechtungsmittel" zu kommen. Dort einigte man sich am 26. Juni des Jahres allerdings darauf, das Gesetz in der ursprünglichen Form zu belasten. Hintergrund war, dass die Bundesregierung eine Neuregelung der Entflechtungsmittel in den Gesetzentwurf zum Aufbauhilfefonds für die Hochwassergeschädigten integriert hatte.
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Datum: 05.07.2013 - 15:21 Uhr
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