Mehr Jugendschutz beim Glücksspiel
ID: 904626
Mehr Jugendschutz beim Glücksspiel
Die Länder haben heute einer Verordnung der Bundesregierung, die den Jugend- und Spielerschutz im gewerblichen Spielrecht weiter verbessern soll, nur mit Auflagen zugestimmt.
Sie wollen den Schutzcharakter der Vorschrift weiter ausbauen und haben dazu unter anderem die möglichen Maximalverluste an Geldspielgeräten auf 60 Euro pro Stunde begrenzt. Zudem verbieten sie die sogenannte Automatiktaste, die bisher bewirkte, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen können. Der Bundesrat legt auch fest, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Gaststätten maximal zwei Spielautomaten aufgestellt bleiben dürfen. Die in diesem Zusammenhang bisher vorgesehenen komplizierten Ausnahmeregelungen hat der Bundesrat gestrichen.
Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in der vom Bundesrat vorgegebenen Form in Kraft setzt.
Bundesrat | Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Twitter: www.twitter.com/BundesratDE
Verantwortlich: Camilla Linke
PresseKontakt / Agentur:
Bundesrat | Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion(at)bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Twitter: www.twitter.com/BundesratDE
Verantwortlich: Camilla Linke
Datum: 05.07.2013 - 18:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 904626
Anzahl Zeichen: 1573
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 263 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mehr Jugendschutz beim Glücksspiel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesrat (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).