Maklerkosten als Werbungskosten

Maklerkosten als Werbungskosten

ID: 905056

Maklerkosten als Werbungskosten



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Maklerkosten, die für den Verkauf eines Hauses anfallen, können unter Umständen als Werbungskosten bei Vermietungseinkünften angesetzt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Finanzgericht (FG) Münster entschied mit Urteil vom 22.05.2013 (Az.: 10 K 3103/10 E), dass Maklerkosten, die vom Eigentümer für den Verkauf eines Hauses gezahlt werden, unter Umständen als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften, die der Steuerpflichtige aus der Vermietung anderer Objekte erzielt, in Abzug gebracht werden können.

Vorliegend gehörten dem Kläger wohl drei Objekte, welche er allesamt vermietete. Als er eins der Objekte veräußern wollte, beauftragte er offenbar einen Makler. Die Objekte des Klägers waren anscheinend über eine an dem zu veräußernden Grundstück bestellte Grundschuld abgesichert. Es wurde wohl vertraglich festgelegt, dass der Kaufpreis im Wesentlichen zur Tilgung der Darlehen für die Finanzierung der Objekte dienen sollte. Es soll daher vereinbart worden sein, dass der Kaufpreis direkt an die Bank, welche das Darlehen gewährt hatte, überwiesen wird. Dementsprechend ging der Kläger davon aus, dass er die Maklerkosten, welche insoweit für die Tilgung des Darlehens angefallen waren, als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften ansetzen könnte. Dies lehnte das zuständige Finanzamt ab.

Nun entschied das FG Münster, dass diese Maklerkosten unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig seien. Das FG führte aus, es sei durchaus möglich, dass die Veräußerungskosten gleichzeitig Geldbeschaffungskosten darstellen. Dazu sei es jedoch nötig, dass der Veräußerungserlös letztlich tatsächlich für die Finanzierung der anderen Objekte eingesetzt werde, dies von Anfang an so beabsichtigt war und vertraglich auch schon vereinbart wurde. Dies sei hier der Fall.



Mit diesem Urteil entscheidet das FG Münster anders als der Bundesfinanzhof (BFH), welcher sich mit dieser Frage im Hinblick auf andere Einkunftsarten bereits zu befassen hatte. Es bleibt abzuwarten, ob es dabei verbleibt, denn die Revision wurde zugelassen.

Das Steuerrecht ist eine vielschichtige und komplexe Materie, welche für den Laien oftmals nicht zu überschauen ist. Dies macht auch das vorliegende Urteil deutlich. Ein im Steuerrecht tätiger Anwalt kann helfen, steuerliche Ungereimtheiten aufzuklären.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Urheberpersönlichkeitsrechte Niebel: Ver­ant­wor­tung für den Frie­den jetzt ernst nehmen!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.07.2013 - 09:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 905056
Anzahl Zeichen: 2641

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 277 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Maklerkosten als Werbungskosten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z