Sanierungsbranche fordert Impulse für Energiewende im Gebäudesektor / Verabschiedung der neuen EnEV verzögert sich weiter - geea wendet sich mit offenem Brief an Politik
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Das Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) wird
sich weiter verzögern. Der Bundesrat hat den novellierten
EnEV-Entwurf am 5. Juli in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause
nicht beschlossen. Die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
initiierte Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) fordert eine
rasche Verabschiedung des Regelwerks.
"Die Energiewende im Gebäudesektor benötigt dringend verlässliche
Rahmenbedingungen. Das monatelange Tauziehen um die neue EnEV schafft
unnötige Verunsicherung bei Verbrauchern und Unternehmen", kritisiert
Stephan Kohler, geea-Sprecher und dena-Geschäftsführer.
In einem offenen Brief an die Politik bilanziert der
Zusammenschluss aus Unternehmen, Verbänden und
Forschungseinrichtungen zudem den aktuellen Stand der Energiewende im
Gebäudesektor. Ohne die Erschließung der wirtschaftlichen
Effizienzpotentiale in diesem Bereich könne die Energiewende nicht
gelingen, heißt es in dem Schreiben, das an hochrangige Politiker in
den entsprechenden Fachgremien von Bundestag, Bundesrat und
Ministerien sowie in den Ländern gerichtet ist. "Ein Großteil der
heutigen Gebäude ist mehr als 35 Jahre alt und verfügt weder über
eine Gebäudedämmung noch über zeitgemäße Heizungstechnik. Nur etwa
fünf Prozent des Gebäudebestandes ist energetisch auf der Höhe der
Zeit", betonen die unterzeichnenden geea-Mitglieder. Angesichts des
ehrgeizigen Ziels der Bundesregierung, den Primärenergieverbrauch in
Gebäuden bis 2050 um 80 Prozent zu senken, seien neue Impulse zur
Erhöhung der Sanierungsquote erforderlich.
Steuerliche Anreize schaffen
Nur wenn es gelinge, die Energieeffizienz im Gebäudebereich
nachhaltig zu steigern und den Energieverbrauch zu senken, seien die
nationalen Klimaschutzziele erreichbar, betont die geea. "Eine
attraktive und zielgruppengenaue Förderung muss Aktivierungsimpulse
liefern, Anschubeffekte bei potenziellen Investoren auslösen und
privates Kapital mobilisieren", heißt es in dem Brief. Die geea
fordert daher unter anderem die steuerliche Absetzbarkeit
energetischer Sanierungsmaßnahmen. "Mittelfristig muss der Staat ein
Fördervolumen von fünf Milliarden Euro bereitstellen, um die selbst
gesetzten Energieeffizienzziele im Gebäudebereich zu erreichen", so
die geea-Mitglieder.
Ordnungsrecht vereinfachen
Ein stringentes und möglichst schlankes Ordnungsrecht sollte zudem
laut dem offenen Brief den rechtlichen Rahmen für Energieeffizienz
beim Bauen und Sanieren vorgeben. Eine Verschärfung der energetischen
Anforderungen an Neubauten in Höhe von 25-30 Prozent sieht die geea
auch vor dem Hintergrund der bereits heute realisierten Baupraxis als
sinnvoll an. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Sanierung von
Bestandsgebäuden lehnt die geea ab.
Energieausweis stärken
Bestehende Marktinstrumente sollten darüber hinaus aus Sicht der
geea optimiert und neue Instrumente entwickelt werden. "Vor allem der
Energieausweis für Gebäude muss durch eine neue, hochwertige
Ausgestaltung gestärkt werden", heißt es in dem Brief.
Hintergrund
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert die energetischen
Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude, die für rund 35 Prozent
des Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich sind. Sie ist
die wesentliche rechtliche und planerische Grundlage im Bereich
Energieeffizienz von Gebäuden. Kern der laufenden EnEV-Novelle sind
höhere energetische Anforderungen an Neubauten gegenüber dem seit
2009 geltenden Recht. Für den Bestand sind keine Verschärfungen
vorgesehen. Mit der neuen Verordnung werden Vorgaben der EU
umgesetzt, die eigentlich schon Anfang 2013 in Deutschland hätten in
Kraft treten müssen.
Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) ist ein
branchenübergreifender Zusammenschluss führender Vertreter aus
Industrie, Forschung, Handwerk, Planung, Energieversorgung und
Finanzierung. Weitere Informationen finden sich online unter
www.geea.info.
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Thomas Drinkuth, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-685, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
drinkuth@dena.de, Internet: www.dena.de
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Datum: 08.07.2013 - 11:47 Uhr
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